Der US-Supreme-Court hat erstmals die Grenzen der Meinungsfreiheit in Online-Netzwerken ausgelotet.
Der US-Supreme-Court hat erstmals die Grenzen der Meinungsfreiheit in Online-Netzwerken ausgelotet.
© REUTERS/JOSHUA ROBERTS

USA

Supreme Court prüft Grenzen der Meinungsfreiheit im Netz

Der zu einer Haftstrafe verurteilte Mann nimmt für sich die gleichen Freiheiten wie ein Künstler oder Sänger in Anspruch. Er vergleicht seine „therapeutischen“ Tiraden mit gewalttätigen Rap-Texten. Die Obersten Richter schienen dieser Argumentation aber nicht zu folgen.

„Es gibt einen Weg, Dich zu lieben, aber tausende Wege, Dich zu töten“, schrieb Anthony Elonis, als seine Frau ihn nach sieben Jahren Ehe mit den beiden gemeinsamen Kindern verlassen hatte. „Ich werde nicht ruhen, bis Dein Körper ein Durcheinander ist, getränkt in Blut und sterbend durch all die kleinen Schnitte. Beeile Dich und stirb, Schlampe.“

Droh-Lyrik

Die verängstigte Ehefrau wandte sich an die Polizei und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen ihren Mann, der sich ihr nun nicht mehr nähern durfte. Elonis reagierte mit neuer Droh-Lyrik: „Falte Deine Verfügung zusammen und steck sie in Deine Tasche. Ist sie dick genug, um eine Kugel zu stoppen?“ Nachdem Elonis Besuch von der Bundespolizei FBI bekam, malte er sich in weiteren Einträgen auf Facebook einen Bombenanschlag und Schießereien an Schulen aus.

Schließlich wurde Elonis festgenommen und vor ein Bundesgericht gestellt. In dem Prozess erklärte der Angeklagte, dass er sich vom Rapper Eminem habe inspirieren lassen und hinter den Texten keine Tötungsabsicht stehe. „Das ist therapeutisch“, sagte er. „Es hat mir geholfen, mit dem Schmerz umzugehen.“ Doch die Geschworenen sahen dies anders, Elonis wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil.

Der Oberste Richter Samuel Alito erklärte am Montag, dass Elonis' rechtliche Argumentation „wie ein Leitfaden für die Bedrohung eines Ehepartners“ klinge. Demnach würde es reichen, die gewalttätigen Äußerungen in Reime zu verpacken und sich als Künstler auszugeben, um der Strafverfolgung zu entgehen. Der Vorsitzende Richter John Roberts stellte fest, dass Elonis' Frau sich offenkundig gefürchtet habe. „Würde das nicht ausreichen, um seine Absicht zu beweisen?“, fragte er.

„Pufferzone“

Der Supreme Court machte sich in der einstündigen Sitzung aber auch Gedanken über die Auswirkungen auf die im ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verankerte Meinungsfreiheit. Richterin Elena Kagan mahnte, dass das Grundrecht eine „Pufferzone“ erfordere, in der auch gewalttätige Aussagen schützenswert seien. Das Urteil wird voraussichtlich kommenden Juni verkündet.

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