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Recht

T-Mobile-Geschäftsbedingungen widerrechtlich

Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Die AK-spricht trotzdem von einem richtungsweisenden Verfahren, wie der ORF-Vorarlberg berichtet. T-Mobile hat bereits reagiert und einige der beanstandeten Klauseln freiwillig geändert. Eine der fallengelassenen Passagen hatte von Kunden verlangt, bei vorzeitiger Vertragskündigung eine Zahlung von 80 Euro zu leisten.

Auch die dreimonatige Frist zur Beeinspruchung von Rechnungen wurde bereits aus den Verträgen gestrichen. Jetzt können Kunden auch nach Ablauf eines Vierteljahres noch Anfechtungen vornehmen.

Das Gericht beanstandet des weiteren auch die Index-Anpassung der Preise bei T-Mobile. Laut den Richtern werden Telefonate eher günstiger, während Lebensmittelpreise stetig steigen. Die Preisentwicklung bei Tarifen habe nichts mit jener von Lebensmitteln zu tun, so die Richter. Gegen diese Enscheidung will T-Mobile allerdings Einspruch erheben.

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