Mit T-Mobile US und Sprint würden der viert- und drittgrößte Mobilfunker in den USA fusionieren
Mit T-Mobile US und Sprint würden der viert- und drittgrößte Mobilfunker in den USA fusionieren
© REUTERS/RICK WILKING

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T-Mobile rudert bei Anmeldung zu Internetschutz zurück

Nach einer Entscheidung des Bezirksgerichts Wien Innere Stadt ändert T-Mobile das Verfahren, mit dem Kunden den Internetschutz angeboten bekommen. Erfolgt nach einer kostenlosen Testphase des T-Mobile-Internetschutzes keine aktive Bestellung, wird das Produkt wieder deaktiviert.

Bislang mussten T-Mobile-Kunden nach der Testphase den Internetschutz aktiv abbestellen. Blieb die Kündigungs-SMS aus, musste für den Internetschutz ein monatlicher Betrag in der Höhe von 1,90 Euro bezahlt werden. Wie T-Mobile in einer Aussendung schreibt, wurde diese Vorgehensweise gewählt, um möglichst viele Smartphone-Benutzer vor den Gefahren des Internets zu schützen.

"Unzulässige aggressive Werbung"

Der Oberste Gerichtshof hat T-Mobile bereits im November 2013 dazu verurteilt, das Zusenden kostenpflichtiger Zusatzangebote per SMS zu unterlassen. So kam der OGH zur Entscheidung, dass das Zusenden von kostenpflichtigen Zusatzangeboten per SMS mit dem Hinweis, dass man das Zusatzangebot per SMS abbestellen muss, wenn man dieses nicht haben will, eine Belästigung und daher eine unzulässige aggressive Werbung ist.

Laut Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) bezieht sich das Zurückrudern von T-Mobile auf den Entscheid vom November des Vorjahres. "Nach dem wiederholten Verstoß gegen den OGH-Entscheid haben wir ein Exekutionsverfahren gegen T-Mobile angestrengt. Möglicherweise will der Mobilfunkbetreiber durch diesen Schritt die drohende Strafe mindern", so Kolba gegenüber der futurezone.

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