Üblicherweise vermeidet es Uber, sich selbst als Taxi-Dienst zu bezeichnen
Üblicherweise vermeidet es Uber, sich selbst als Taxi-Dienst zu bezeichnen
© REUTERS/KAI PFAFFENBACH

Gerichtsurteil

Taxi-Alternative Uber in ganz Spanien verboten

Neuer Rückschlag für Uber: Ein Gericht in Madrid hat die Vermittlung von Fahrdiensten durch das US-Unternehmen in ganz Spanien bis auf Weiteres verboten. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die von Uber vermittelten Fahrer keine Lizenzen zur Personenbeförderung besäßen. Einen Tag zuvor hatte ein Gericht in Den Haag ein ähnliches Verbot für die Niederlande erlassen, nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung durch einen Uber-Fahrer in Indien gab es auch dort Verbote - allerdings für die gesamte Taxibranche.

Unlauter Wettbewerb

Die von Uber über eine Smartphone-App vermittelten Fahrten stellten einen unlauteren Wettbewerb dar, betont das Madrider Handelsgericht. Das einstweilige Verbot habe nichts mit der „philosophischen Debatte“ über die Freiheit des Marktes zu tun. Es stütze sich allein auf die bestehenden Wettbewerbsgesetze. Das Gericht hatte das Unternehmen vor seiner Entscheidung nicht angehört. Es begründete dies nach Informationen der staatlichen Nachrichtenagentur Efe damit, dass Uber seinen Sitz in den USA habe. Uber bot in Spanien seine Dienste in Madrid, Barcelona und Valencia an.

In Delhi wiederum verbot die Stadtverwaltung neben Uber auch alle anderen Internet-basierten Taxivermittler. Fahren dürften von nun an nur noch an Taxi-Ständen und über Ruftaxis gebucht werden. Ein Sprecher der Verkehrsbehörde erklärte, dass kein einziger Taxi-Vermittler in der Millionenmetropole über eine offizielle Lizenz als Taxiunternehmen verfügt habe. Ob sie diese wirklich benötigen, war zunächst unklar. Bislang wurden die Firmen nicht bestraft. Lokale Medien bezeichneten das Verbot der Taxi-Plattformen als „Überreaktion“.

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