vgt, verein gegen tierversuche, balluch
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© /georg gesellmann

Urteil

Tierschützer Balluch wegen Hasspostings verurteilt

Am Landesgericht Salzburg ist am Freitagabend der im März begonnene Prozess gegen den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, mit einem Urteil zu Ende gegangen. Der Obmann muss wegen ehrverletzender Postings dem Salzburger Jäger Maximilian Mayr-Melnhof eine Entschädigung von 38.000 Euro zahlen. Wegen einer diffamierenden Plakataktion wurde er freigesprochen.

Zur Vorgeschichte: Unternehmer Mayr-Melnhof besitzt in der Antheringer Au im Flachgau ein Jagdgatter, in dem zweimal im Jahr Wildschweine bejagt werden. Der VGT hält das für Tierquälerei und führt seit rund eineinhalb Jahren eine Kampagne gegen den Salzburger. Dieser wehrte sich und brachte eine Privatanklage wegen übler Nachrede, Beleidigung und nach dem Mediengesetz ein.

Steckbriefe

Die Klage drehte sich ursprünglich um einige Dutzend Steckbriefe, die im vergangenen Mai und Juni in der Salzburger Altstadt auf Mistkübeln, Poller, Regenrinnen und Verkehrszeichen geklebt wurden. Auf den Protestplakaten war das Konterfei Mayr-Melnhofs zu sehen, dazu die Aufschrift "Wanted" mit dem Verweis auf die "perverse Tierquälerei im Jagdgatter".

Der Konflikt nahm kein Ende. Die Klage wurde ausgedehnt und beleuchtete 118 Anfeindungen, Beschimpfungen und Todesdrohungen, die sich auf der Facebook-Seite "Martin Balluch" gegen Mayr-Melnhof richteten. "Ich blase ihm den Schädel weg", war da etwa zu lesen. Oder: "Ich rotte ihre Familie aus". Der zuständige Richter am Landesgericht Salzburg, Peter Egger, hatte bereits bei einer Verhandlung im Mai festgestellt: "Da stehen Dinge, die mit Tierschutz gar nichts mehr zu tun haben."

Löschen versäumt

Die Postings stammten zwar nicht von Balluch selbst, sondern von anderen Nutzern, der VGT-Obmann - so der Vorwurf - habe die Einträge aber nicht gelöscht. Das Gericht kam gestern zu der Entscheidung, dass der Obmann es in 95 Fällen verabsäumt habe, als Medieninhaber der Facebook-Seite rechtzeitig eine Löschung "grob ehrverletzender Postings" vorzunehmen, in denen Mayr-Melnhof und teilweise auch dessen Familie "gröblich beschimpft" wurden. Balluch muss dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge dem Erstangeklagten eine Entschädigung von 38.000 Euro nach den Bestimmungen des Mediengesetzes zahlen und das Urteil veröffentlichen. In 23 Fällen derartiger Postings erfolgte ein Freispruch, da diese "vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt waren".

Weiters heißt es in dem Urteil, dass der mitangeklagte Verein in sechs Fällen ehrverletzende Postings auf der Facebook-Seite des Vereins nicht rechtzeitig gelöscht habe. Deshalb muss der Verein 2.400 Euro als Entschädigung dem Privatankläger zahlen und das Urteil ebenfalls veröffentlichen. Von weiteren vier ehrverletzenden Postings wurde der Verein freigesprochen.

Teilweiser Freispruch

Balluch hatte sich vom Inhalt der Postings distanziert. Er bestritt, für die Facebook-Seite verantwortlich zu sein. Es handle sich um eine Fan-Seite, auf die er keinerlei Einfluss habe, rechtfertigte sich der VGT-Obmann. Mayr-Melnhofs Anwalt, Maximilian Schaffgotsch, kommentierte das als "haltlose Schutzbehauptung". Mayr-Melnhof, der Ende April zum neuen Landesjägermeister von Salzburg gewählt wurde, sprach von einer üblen "Hetzkampagne" und "systematischer Verfolgung", der er seit September 2015 ausgesetzt sei.

Was die Plakataktion betrifft, so erfolgte ein Freispruch aus rechtlichen Gründen für den VGT, dessen Obmann und zwei Aktivistinnen. Das Gericht kam zwar zu dem Ergebnis, dass der Inhalt der Plakate ehrverletzend gegenüber Mayr-Melnhof gewesen, aber gerade noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei, wie der stellvertretende Mediensprecher des Landesgerichtes, Andreas Wiesauer, am Samstag erläuterte. Die vier Angeklagten dürften als Tierrechtsaktivisten für das von ihnen angestrebte Ziel der Abschaffung der Gatterjagd auch "mit pointierter Schärfe eintreten". Das Gericht ging davon aus, dass die Plakataktion unter der Führung des Obmanns und des Vereins stattfand. Die beiden Aktivistinnen sollen die Plakate aufgehängt haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger hinsichtlich der Verurteilung des Obmanns und des Vereins Rechtsmittel angemeldet hat. Der Privatankläger gab vorerst keine Erklärung vor Gericht hab. In einer Presseaussendung von Mayr-Melnhof hieß es am Samstag, er sei erleichtert, dass ihm der Schutz seiner Familienmitglieder vor "verhetzerischen Mobbings durch Internet-Hasspostings" gelungen sei. Allerdings finde er es befremdlich, dass es im Rahmen eines politischen Diskurses erlaubt sein solle, den politischen Gegner "wider besseres Wissen strafrechtlich relevanter Handlungen zu bezichtigen, zu verleumden und öffentlich zu brandmarken".

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