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Digital Life

Trickbetrüger gab sich als Bekannter von Bill Gates aus

Ein „Internet-Guru“, wie ein Zeuge ihn nannte, ist am Dienstag in Wiener Neustadt wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht gestanden. Dem 49-Jährigen wurde vorgeworfen, zwei Frauen durch falsche Versprechungen u. a. über Cyberprodukte um ihre Ersparnisse von fast 400.000 Euro gebracht zu haben. Ob es in dem bereits mehrfach vertagten Prozess am Dienstag zu einem Urteil kommen könnte, war zunächst ungewiss. Die Verteidigung ließ anklingen, noch weitere Beweisanträge stellen zu wollen.

Ausgerechnet eine promovierte Juristin soll das Hauptopfer gewesen sein. Laut Anklage hatte sie dem Mann seit 2009 scheibchenweise ihre Ersparnisse überwiesen: 65.000 Euro für ein Hotelprojekt, 85.000 Euro für den Ankauf einer Luxuskarosse der britischen Marke Aston Martin. Einer anderen Frau soll der Beschuldigte mehr als 94.000 Euro abgeluchst haben, indem er für sie ein angebliches Internetgeschäft realisieren wollte.

Cyber-Netzwerk

Am Dienstag wurde unter anderen der Ehemann dieser Frau als Zeuge einvernommen. Er ließ kein gutes Haar an dem 49-jährigen Angeklagten: Der habe sich als Bekannter von Bill Gates, als Diplomingenieur und Lektor an der Technischen Universität ausgegeben, „alles ein Lügengespinst“, so der Zeuge. Der Angeklagte hätte für eine Barzahlung von 94.000 Euro ein Cyber-Netzwerk einrichten bzw. aufbauen sollen. Das hätte, so die Versprechungen des 49-jährigen Niederösterreichers, innerhalb von sechs Monaten eine Rendite von bis zu 30 Prozent abwerfen sollen, zuzüglich des bereits bezahlten Investitionsbetrages.

Doch es kam anders: „Das war alles Schrott. Unsere Bekannten haben uns für dumm gehalten, denn die Internetleistungen, die uns 94.000 Euro gekostet haben, die hätten wir auch für 30 Euro im Monat mieten können“, erklärte der Zeuge.

Der Angeklagte, der als Beruf „Netzwerkbetreiber“ und als seinen Hauptwohnsitz - bevor er im Juni 2012 in U-Haft wanderte - Dubai angibt, wies alle Anschuldigungen von sich. Er will nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben. Wenn aus den Internetaktivitäten nichts geworden sei, dann sei dies auf das Unvermögen der betroffenen Personen zurückzuführen.

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