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Terror

Twitter-Bombendrohung: Brite freigesprochen

Vor etwa zwei Jahren wurde der Brite Paul Chambers von einem Gericht in Donaster zu einer Strafe von 1.000 Pfund verurteilt, weil er in einem wütenden Tweet scherzhaft gedroht hatte, den Flughafen der Stadt in die Luft zu jagen, nachdem dieser vorübergehend gesperrt worden war. Die Twitter-Botschaft war in die Filter britischer Anti-Terror-Experten gelangt und Chambers daraufhin verhaftet worden. Der Mann ging in Berufung und wurde nun vom britischen High Court freigesprochen.

"Verdammt! Der Robin Hood Flughafen ist geschlossen. Ihr habt eine Woche und ein bisschen was Zeit, um euren Kram in Ordnung zu bringen, sonst jage ich den Flughafen hoch in die Luft!!", schrieb Chambers am 6. Jänner 2010. Während seines ersten Prozesses meinte der Richter, der Tweet habe eine "schädliche Natur im Kontext der Zeit, in der wir leben".

"Lächerliches Geschwätz" keine Bedrohung

Der Fall führte umgehend zu einer öffentlichen Debatte darüber, wie die Justiz zwischen unterschiedlichen Untertönen in E-Mails, Tweets und SMS unterscheiden will. Chambers Unterstützer wetterten gegen die Verurteilung aufgrund eines schlechten Scherzes. Chambers ging in die nächste Instanz, seine Berufung wurde aber abgelehnt.

Vor dem High Court erfolgte nun der endgültige Freispruch. Zwei Richter befanden, dass Scherze, die als "dumm" bezeichnet werden können, die eventuell "schlechten Geschmack" aufweisen oder begründet als "lächerliches Geschwätz" abgetan werden können, nicht als Bedrohung gesehen werden sollten.

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