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Fahrtendienst

Uber verliert vor Berliner Oberverwaltungsgericht

Der Fahrdienstanbieter Uber darf seine Dienste UberPop und UberBlack in Berlin weiterhin nicht betreiben. Das bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach eigenen Angaben vom Donnerstag in zweiter Instanz in einer nicht anfechtbaren Entscheidung (Az. OVG 1 S 96.14). Demnach hat das vom zuständigen Landesamt in Berlin erlassene Verbot der umstrittenen Dienste Bestand.

Wie zuvor schon das Berliner Verwaltungsgericht stimmten auch die Richter am Oberverwaltungsgericht der Behörde darin zu, dass Uber nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sei und mit UberPop sowie UberBlack gegen "zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts" verstoße. Deren Verbot sei im "öffentlichen Interesse" sofort zu vollziehen und verstoße darüber hinaus nicht gegen EU-Recht, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Es erließ seinen Beschluss demnach bereits am 10. April.

Weitere Niederlage

Für den internetbasierten Fahrdienstanbieter ist es eine weitere juristische Schlappe im Kampf um seine Angebote. Erst vor einem Monat untersagte das Landgericht in Frankfurt am Main dem Unternehmen in einem von einer Taxigenossenschaft angestrengten Zivilprozess, UberPop deutschlandweit anzubieten. Das Betriebsmodell sei wettbewerbswidrig, befanden die Richter. Ein Behördenverbot in Hamburg wurde inzwischen vom dortigen Oberverwaltungsgericht bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht als allerletzte Instanz nahm eine Klage der Firma dagegen zudem nicht an.

UberPop greift auf Gelegenheitsfahrer mit privaten Autos zurück und koordiniert diese per Smartphone-App oder über seine Website mit potenziellen Fahrgästen. Die Beförderungskosten liegen in der Regel deutlich unter den Preisen für Taxis. In Deutschland und vielen anderen Ländern müssen Fahrer und Unternehmen, die gewerblich Personen befördern, aber bestimmte Lizenzen vorweisen. Das ist bei UberPop nicht der Fall. Der Argumentation des Unternehmens, es sei kein Taxianbieter, sondern lediglich eine Art Fahrtvermittler im Sinne einer Mitfahrzentrale, folgten Behörden und Gerichte nicht.

Regulierungs-Opfer

Neben UberPop betreibt die 2009 in den USA gegründete und inzwischen weltweit aktive Firma mehrere weitere Angebote für unterschiedliche Kundenkreise. UberBlack ist ein per App organisierter Limousinenservice mit Fahrer. Mit UberTaxi ist Uber inzwischen auch in verschiedenen Städten in der Taxivermittlung aktiv.

Auch in zahlreichen anderen Ländern gehen Behörden gegen das umstrittene Unternehmen vor. Uber sieht sich selbst als Opfer innovationsfeindlicher staatlicher Regulierung zugunsten der etablierten Taxikonkurrenten. Vergangene Woche reichte es deshalb bei der Brüsseler EU-Kommission Beschwerde gegen Deutschland, Frankreich und Spanien ein.

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