USA

Urteil: IP-Adresse identifiziert keine Person

Massenhafte Abmahnungen für Filesharer auf der Basis von IP-Adressen könnten bald ein Ende finden. Denn in New York entschied der Richter Gary Brown, dass IP-Adressen nicht zur Identifizierung einer Person ausreichen. Das berichtet der Blog TorrentFreak. Bereits früher wurden ähnliche Entscheidungen getroffen, doch bislang begründete ein Richter noch nie seine Entscheidung dermaßen ausführlich.

IP-Adresse nicht eindeutig genug
"Die Annahme, dass die Person, die für einen Internetzugang an einem bestimmten Ort bezahlt ident mit der Person ist, die es für den Download einer illegalen Datei genutzt hat, ist heikel", heißt es in der Urteilsbegründung. Demnach sei aufgrund der mittlerweile starken Verbreitung von drahtlosen Netzwerken, über die mehrere Personen die selbe IP-Adresse bekommen, eine Bestimmung ohnehin nicht zweifelsfrei möglich. Er empfiehlt in seinem Urteil auch anderen Richtern seinem Beispiel zu folgen und seine Argumentation für eine Ablehnung derartiger Anträge zu nutzen.

Faktor Abmahnung
Derartige Abmahnungen haben sich in den letzten Jahren für Anwaltskanzleien und die Rechteinhaber als lukrative Einnahmequelle erwiesen. Mittlerweile hat dieser Trend auch im deutschsprachigen Raum Anwendung gefunden, bei dem auf der Basis von IP-Adressen den Nutzern eines Internetzugangs eine Abmahnung zugesandt wird. Die Kosten sind oftmals so angesetzt, dass das Bezahlen der Ausgleichszahlung günstiger ist als das Anfechten der Vorwürfe.

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