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Kopierschutz

US-Gericht lässt Domains von chinesischer Firma sperren

Ein Bundesgerichtshof in New York hat eine einstweilige Verfügung gegen die chinesische DVD-Ripping-Firma DVDFab verhängt. Der Gerichtshof hat damit einer Klage von AACS, die Lizensierungsgesellschaft von Warner Bros, Disney, Microsoft, Intel und anderen Unternehmen, stattgegeben. Die Domains DVDFab.com, DVDFab.net, DVDFab.jp, DVDFab.de, Ray-ripper.us, Boooya.org und CopyBiuRay.us sollen gesperrt werden, wie Richter Vernon Broderick angeordnet hat. Zudem sollen die Accounts der chinesischen Firma auf Facebook, Twitter, Google Plus und YouTube gesperrt werden. Online-Payment-Services wie PayPal, Visa, MasterCard oder Amazon sollen zudem Zahlungen für Services von DVDFab nicht mehr verarbeiten.

Der chinesischen Firma wird vorgeworfen, US-Gesetze zu brechen, was die Verschlüsselung von Software betrifft, die verhindern soll, dass Menschen Inhalte von HD DVDs und Blu-Ray-Discs kopieren.

Wer Sperren wie umsetzt

Doch wie gehen nun die Internet-Riesen mit dieser einstweiligen Verfügung um? Laut einem Bericht von „The Register“ hat Google die Inhalte und Accounts von DVDFab aufgrund der einstweiligen Verfügung bereits entfernt und aus den Suchergebnissen gelöscht. Facebook hat die Accounts von DVDFab eingefroren. Twitter hat einzelne Accounts gesperrt, aber manche werden noch verwendet. Es scheinen nur die Accounts gesperrt zu sein, die den exakten Namen aufgewiesen haben.

Alle US-basierenden Domain-Registrare haben gestoppt, die Adressen aufzulösen. Japans JPNIC hingegen hat sich geweigert, die einstweilige Verfügung anzuerkennen, ebenso sind Websites mit den Domain-Endungen .de sowie .cn noch im Netz. Bei den Zahlungsanbietern sei eine Überprüfung bezüglich der einstweiligen Verfügung schwerer nachprüfbar, wie „The Register“ schreibt.

Alleine durch den Namen DVDFab sei es aber für Nutzer ein leichtes, die Ripping-Software auch ohne US-Domain-Adressen ausfindig zu machen, wie „The Register“ schreibt. Das chinesische Unternehmen selbst sei alleine aus „philosophischen Gründen“ weiterhin gegen Kopierschutz.

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