Facebook ist im Grunde eine Singlebörse
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© dpa / Montage: Kurier Bildredaktion

Deutschland

Verbot von Facebook-Partys gefordert

„Wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, müssen Facebook-Partys im Vorweg verboten werden“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der „Welt am Sonntag“. Fänden solche Massenaufläufe bereits statt, müssten sie mit Platzverweisen aufgelöst werden.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) äußerte sich ähnlich. „Gibt es im Vorfeld einer angekündigten Facebook-Party konkrete Hinweise auf eine Gefahr für Teilnehmer oder unbeteiligte Dritte, ist es die Aufgabe einer kommunalen Ordnungsbehörde, die Veranstaltung zu untersagen“, sagte er der Zeitung.

1600 ungebetene Gäste
Anfang Juni hatte eine Jugendliche in Hamburg versehentlich ihre Party zum 16. Geburtstag über das Onlinenetzwerk Facebook öffentlich angekündigt. Daraufhin kamen 1600 ungebetene Gäste. 100 Polizisten waren im Einsatz. Elf Feiernde wurden wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Polizei vorübergehend festgenommen. Am Pfingstwochenende löste die Polizei in mehreren Städten

auf. Kurz darauf wurden in Wuppertal bei einer spontanen Feier mit 800 Teilnehmern 41 junge Leute vorübergehend in Gewahrsam genommen. Es gab 16 Verletzte.

Ruf nach "Internet-Führerschein"
Schünemann sagte der „Welt am Sonntag“, die Länder müssten die geltenden Gesetze konsequent anwenden und ihre Aufklärungsarbeit bei Jugendlichen und Eltern verbessern. Nötig sei ein „Internet- Führerschein“ in den Schulen, um über die Gefahren von Facebook aufzuklären. „Die Jugendlichen wissen doch oft gar nicht, was sie anrichten.“ Die Kommunen würden ihren Aufwand den Eltern in Rechnung stellen: „Sie müssen dann für die Schäden und Müllabfuhr aufkommen. Das kann schon mal mehrere tausend Euro kosten.“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte, dass aus einer harmlosen Geburtstagseinladung schnell ein „massives Sicherheitsproblem“ mit unabsehbaren Folgen werden könne. Für den Einladenden entstünden manchmal „immense Kosten“, weil das Ziel solcher „Partygäste“ oft nur Randale und Zerstörung sei. „Wird wegen Straftaten ermittelt, muss der Verursacher womöglich auch die Kosten des Polizeieinsatzes zahlen“, sagte Herrmann.

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