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Urteil

Verhetzung auf Facebook: Acht Monate unbedingt für Welser

NS-Wiederbetätigung sahen die Geschworenen nicht. Ein zweiter Angeklagter, der die Wortmeldung mit „Sieg Heil! Adolf Hitler“ kommentierte, wurde freigesprochen. Beides nicht rechtskräftig.

Die beiden Angeklagten haben bereits etliche Vorstrafen, allerdings keine einschlägigen. Sie sind bisher auch nicht durch Kontakte zur rechten Szene oder Ähnliches aufgefallen. Der Jüngere sagte vor Gericht, er finde seine Äußerung heute „blöd“ und entschuldigte sich.

Der Ältere hatte bei der Polizei zugegeben, den Text gepostet zu haben und seine Worte als „Spaß“ bezeichnet. Vor Gericht behauptete er plötzlich, das Posting nicht selbst geschrieben zu haben. Er habe auch nicht gewusst, dass ein Facebook-Posting veröffentlicht werde. „Ich kenne mich da nicht so aus, ich bin nicht so oft im Internet.“ Zudem sei er unter Medikamenteneinfluss gestanden.

„Typisches NS-Tatbild“

Für den Staatsanwalt ließ sich „die subjektive Tatseite eindeutig ableiten“. Es werde zur Vergasung von Juden aufgerufen, was ein „typisches NS-Tatbild“ sei. Er hielt dem 28-Jährigen auch ein weiteres Posting vor, das zwar nicht Gegenstand des Verfahrens war, aber doch ein gewisses Licht auf den Mann werfe: „Der Tag wird kommen, wo nur die Arier untereinander sein werden. Blaue Augen, blondes Haar, unser Führer ist wunderbar“, habe der Angeklagte damals gereimt.

Die Geschworenen hatten in beiden Fällen zu entscheiden, ob es sich um Wiederbetätigung oder Verhetzung handelt. Bei dem 26-Jährigen sahen sie weder den einen noch den anderen Tatbestand erfüllt. Beim 28-Jährigen entschieden sie für Verhetzung. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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