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VKI gewinnt Klage: Auch Zalando muss AGB ändern

Die Klage des VKI gegen Zalando wurde bereits 2012 eingebracht. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass einzelne Klauseln in den AGB des Online-Modehändlers rechtswidrig sind, teilte der VKI am Mittwoch mit. Konkret beanstandet wurden Klauseln, die das Beschaffungsrisiko und Sachschäden betreffen.

In seinen AGB weist Zalando darauf hin, dass das Beschaffungsrisiko nicht übernommen wird und verpflichtet sich nur zur Lieferung nach Warenvorrat und Verfügbarkeit beim Zulieferer. Der OGH erkannte die Klausel ebenso für unzulässig wie den Haftungsausschluss für Zalando bei leicht fahrlässig verursachten Sachschäden.

Parallelverfahren mit Amazon

Der Prozess zog sich auch deshalb so lange, weil eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu einem Parallelverfahren gegen Amazon abgewartet werden musste. Dabei ging es darum, ob bei den internationalen Online-Händlern überhaupt österreichisches Recht zur Anwendung kommen kann. Da sich die Zalando-Website, mit Top-Level-Domain „.at“ an österreichische Kunden richtet, ist das bei Zalando definitiv der Fall. Richte ein Unternehmen seine Tätigkeit auf einen anderen Staat als seinen Sitzstaat aus, schließe er mit Verbrauchern Verträge ab, erläutert Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI: Auf diese Verträge sei das Recht des Staates anwendbar, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt habe.

Anfang Jänner setzte sich der VKI auch bereits gegen den Online-Einzelhändler Amazon durch, der nun auch seine Geschäftsbedingungen anpassen muss

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