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Mostviertel

"Von Briefkasten unterschrieben": Amazon-Paket gesucht

Darauf deutet zumindest ein Satz in seinem Amazon-Kundenkonto hin, wie Screenshots, die der APA vorliegen, bestätigen: "Die Sendung wurde zugestellt. Die Empfangsbestätigung wurde von Briefkasten unterschrieben." Das Problem dabei: Der Briefkasten war leer.

Der Ärger des Amazon-Kunden ist entsprechend groß, schuld sei der Paketdienst DHL. Von DHL, einer Tochter der Deutschen Post, hieß es zur APA, die Ablage von Packerln im Briefkasten sei durchaus zulässig und üblich, sofern der Empfänger nicht direkt anzutreffen sei und das Format ein Einlegen in den Briefkasten erlaube. "Das ist als Zusatz in unseren AGB hinterlegt", so DHL-Sprecherin Dunja Kuhlmann. "Dass in der Sendungsverfolgung erscheint 'vom Briefkasten unterschrieben', ist natürlich sehr unglücklich. Die Kollegen arbeiten bereits an einer entsprechenden Anpassung."

Offizieller Prozess

DHL hat in Österreich im vergangenen halben Jahr mit Amazon im Rücken stark expandiert. Amazon versicherte, mit dem betroffenen Kunden eine Lösung finden zu wollen. In Deutschland hatte die "Bild"-Zeitung im März über einen ähnlichen Briefkasten berichtet. Ein DHL-Sprecher erklärte damals, dass der Zusteller diese Art der Zustellung "im Namen des Briefkastens" dokumentiert habe, räumte aber auch einen Verstoß gegen die Auslieferungsvorschriften von DHL ein.

Amazon selbst ging gegenüber der APA auf die Formulierung "von Briefkasten unterschrieben" nicht ein und findet daran auch nichts Sonderbares: "Bei der Lieferung in den Briefkasten handelt es sich um einen offiziellen Prozess. Im Sinne des Kunden versuchen die Zusteller das Paket zuzustellen, wenn es in den Briefkasten passt und der Briefkasten sicher ist. DHL gibt diese Information dann an Amazon weiter und Amazon informiert den Kunden."

Nicht zeichnungsberechtigt

Bei der Regulierungsbehörde RTR ist das Formulierungsproblem bekannt. "Diese Fälle, in denen 'Zustellung von Briefkasten unterschrieben' im Rahmen der elektronischen Sendungsverfolgung als Zustellung angeführt ist, sind bei der Schlichtungsstelle für Postdienste der RTR-GmbH sehr selten im Rahmen von Beschwerden genannt worden", erklärte die Behörde. Dem betroffenen Kunden empfiehlt sie, sich bei der Suche nach dem verschollenen Paket an den Kundendienst zu wenden.

Dass ein Briefkasten eine Empfangsbestätigung für ein Paket unterschreibt - was nur mit großer Fantasie vorstellbar ist - wäre rechtlich auch nicht erlaubt. "Die Empfangsbestätigung kann nur von jener Person unterfertigt werden, der die Sendung auch tatsächlich ausgefolgt wird, entweder am Zustellort oder in der Hinterlegungsstelle", so die Post-Schlichtungsstelle.

Bei der Arbeiterkammer und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist die Formulierung noch nicht bekannt. VKI-Juristin Maria Ecker verweist gegenüber der APA aber auf das Konsumentenschutzgesetz, das bei Internetbestellungen vorsieht, dass das Risiko einer Beschädigung oder eines Verlusts der Unternehmer bis zur Übergabe trägt. Die Frage hier sei nur, ob die Ablage im Briefkasten als rechtmäßige Ablieferung gilt.

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