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Gesetz

Waffenhändler werden zu Online-Registraren

Auf die heimischen Jäger, Schützen und Waffensammler kommt mit Oktober Arbeit zu: Mit der Umsetzung des von der EU vorgeschriebenen zentralen Waffenregisters (ZWR) müssen sie ihre Gewehre melden - noch einmal. Die beim ersten dezentralen "Versuch" ausgefüllten Formulare, die bei den Büchsenmachern verblieben, werden damit mehr oder weniger nutzlos. Weil dafür damals im Handel Gebühren fällig wurden, wird der Vorgang per Bürgercard oder Handy-Signatur kostenlos möglich sein.

Es war nicht gerade ein Schnellschuss: Vom Beschluss im Parlament bis zum Start sind mehr als zwei Jahre ins Land gezogen. Das lag aber nicht daran, dass man sich viel Zeit gelassen hat, sondern dass man verschiedene Schnittstellen, etwa mit dem Melderegister, eingerichtet hat und auch nicht alle Bundesländer bisher mit einem einheitlichen System die Daten der Waffenbesitzkarten und Waffenpässe verarbeitet hatten. Denn auch die von den Behörden bereits erfassten Informationen der Kategorie B (Pistolen und Revolver) sowie Kategorie A (verbotene Waffen) werden in das ZWR "übersiedelt", erläuterte Roland Giersch, der im Innenministerium an der Umsetzung mitgearbeitet hat.

Registrierung beim Händler bis Juni 2014

Wie bereits bisher, wird der Waffenhandel mit hoheitlichen Aufgaben betraut: Die Büchsenmacher werden bei einem Neukauf die Waffe über einen eigenen Zugang via Internet im ZWR eintragen. Aber auch all jene, die ihren Altbestand nicht selbst via digitale Signatur selbst melden wollen, können sich an einen Händler wenden, der dies für sie übernimmt - gegen ein "angemessenes Entgelt". Wie hoch dies ist, obliegt dem Büchsenmacher und dürfte wohl in vielen Fällen - wie auch bisher - Verhandlungssache sein. Und wer freut sich nicht, wenn potenzielle Kunden ins Geschäft strömen?

Hetzen muss sich übrigens niemand: Für die Registrierung der Gewehre (Kategorie C - mit gezogenem Lauf) hat man Zeit bis Ende Juni 2014. Flinten (Kategorie D - mit glattem Lauf) aus dem Altbestand müssen übrigens nur bei einem Besitzerwechsel gemeldet werden, Neukäufe hingegen werden ab Oktober erfasst. Die Behörde möchte übrigens neuerdings auch wissen, warum man eine Waffe besitzen möchte. Hier kann man als Begründung etwa die Jagd, das Sportschießen, Sammeln oder sonstige Argumente eintragen.

Nicht vorgesehen ist eine eigene Überprüfung der Verwahrung wie dies bei Kurzwaffenbesitzern alle fünf Jahre von der Exekutive durchgeführt wird. Dies würde die Möglichkeiten der Exekutive wohl überfordern, obwohl niemand weiß, wie viele Langwaffen es in Österreich gibt. Die bisherigen Meldungen wurden nämlich nie zentral erfasst und Schätzungen sind eben nur solche. Ein Anhaltspunkt kann sein, dass es aktuell 156.000 Waffenbesitzkarten und 81.000 Waffenpässe gibt, deren Besitzer wohl auch die eine oder andere Langwaffe haben dürften. Auch die 115.000 heimischen Jäger nennen zumindest ein Gewehr und eine Flinte ihr eigen.

Online-Broschüre kommt
Um ihnen die Sache mit der Registrierung leicht zu machen, wurde eine Broschüre erarbeitet, in der alle aufkommenden Fragen beantwortet werden. Diese wird als Download verfügbar sein, aber auch über den Handeln, den Schützenbund und die Jagdverbände verteilt werden. "Ich habe ein gutes Gefühl. Das wird gut abgewickelt werden", meinte Giersch, der die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten lobte.

Mit Umsetzung des ZWR werden auch einige andere Aspekte der Waffengesetznovelle schlagend: So berücksichtigt der Gesetzgeber die gegenüber modernen Waffen geringere Gefährlichkeit historischer Typen. In die Anzahl genehmigungspflichtiger Schusswaffen (Kategorie B), die jemand besitzen darf, sind jene nicht einzurechnen, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde. Dies wird wohl die Schwarzpulverschützen besonders freuen.

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