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GEMA-Einigung

Weg frei für Online-Musik in Deutschland

Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002. Er legt zudem die Vergütung bei Musik-Downloads auf eine Summe von 6 bis 9 Cent pro Musikstück fest. Unternehmen, die übers Internet Musik-Abos anbieten, müssen pro Nutzer und Monat zwischen 60 Cent und einem Euro zahlen. „Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor“, erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. „Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.“

Spotify darf sich freuen - YouTube bitte warten

Etliche im Ausland erfolgreiche Streaming-Dienste wie etwa Spotify sind bislang nicht in Deutschland verfügbar, weil mangels einer Vereinbarung mit der Gema die Kosten nicht kalkulierbar waren. Ebenfalls geändert wurde die Länge von Online-Hörproben in Musik-Stores wie iTunes oder Amazon. So wurden die Hörproben nun von 30 auf 90 Sekunden erhöht. Damit sollen Verbraucher einen besseren Eindruck vor dem Kauf von Liedern bekommen.

Ein großes Manko hat die gefeierte Einigung allerdings. Für Videoportale wie YouTube gilt sie auch weiterhin nicht - darüber werde weiter verhandelt. Viele offizielle Videoinhalte bleiben Usern damit weiterhin verwehrt.

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