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USA

Weiterverkauf von MP3s untersagt

Das Geschäft mit dem Weiterverkauf digitaler Güter stößt in den USA auf Hindernisse, berichtet die "New York Times".  Im Prozess der Universal-Music-Tochter Capitol Records gegen das Start-up ReDigi, das es seinen Nutzern ermöglicht, Musikfiles weiterzuverkaufen, schlug sich das Gericht auf die Seite der Plattenfirma. Der "Flohmarkt" für MP3s verletzte das Copyright des Labels, urteilte der Richter am Samstag.

Das 2011 gestartete ReDigi bietet seinen Nutzern die Möglichkeit Musikfiles, die sie von Apple oder Amazon gekauft hatten, weiterzuverkaufen. Die Dateien werden vor dem Weiterverkauf von den Computern der Verkäufer gelöscht. Titel, die von CDs gerippt wurden oder aus anderen Quellen stammen, werden nicht zum Weiterverkauf zugelassen.

Nur mit Einwilligung der Rechteinhaber
Der Richter befand jedoch, dass der Weiterverkauf digitaler Güter nur mit Einwilligung der Rechtinhaber möglich sei. Capitol Records wollte den Richterspruch  bislang nicht kommentieren. Bei ReDigi war gegenüger CNet davon die Rede, dass die Technologie für den Marktplatz weiterentwickelt wurde und die jüngsten Versionen dem Copyright entsprächen. ReDigi kündigte Berufung an.

Auch Amazon hat Sekundärmarkt im Visier
Der Fall wurde in den USA aufmerksam beobachtet. Zuletzt wurde etwa von Amazon

, dass es sich Patente auf Technologien für den Weiterverkauf digitaler Güter gesichert habe.

ReDigi will noch vor dem Sommer auch in Europa starten  und sein Angebot auf E-Books ausweiten, hieß es. Die Frage des Weiterverkaufs digitaler Güter ist zwar auch in Europa ein

. Zuletzt erlaubte aber der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weiterverkauf von Software auch dann, wenn sie als Download gekauft wurde.

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