© APA/EPA/PATRICK PLEUL

AGB

WhatsApp-Daten an Facebook: Frist für Einspruch läuft aus

Ende August kündigte WhatsApp neue Nutzungsbedingungen an, die für große Aufregung sorgten. Der Grund: WhatsApp räumt sich darin die Rechte ein, Daten wie die Telefonnummer an Eigentümer Facebook weiterzugeben. Die Daten sollen zur Personalisierung von Facebook-Werbung und Freundes-Vorschlägen auf Facebook genutzt werden. Auch wenn sich die Weitergabe der Telefonnummer nicht verhindern lässt, kann zumindest die Personalisierung der Werbung mit diesen Daten ausgeschlossen werden.

30 Tage Schonfrist

Die Funktion dafür ist jedoch gut versteckt. So mussten WhatsApp-Nutzer beim Starten der App die neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren. In einem Untermenü in "Lies mehr" versteckt sich jedoch auch die Möglichkeit, der Nutzung zu Werbezwecken zu widersprechen. Hat man einmal den Nutzungsbedingungen zugestimmt, gewährt WhatsApp 30 Tage Schonfrist. Unter „Einstellungen - Account“ findet sich der Menüpunkt „Meine Account-Info teilen“, der deaktiviert werden kann und so die Auswertung der Daten zu Werbezwecken verhindert.

Zielgerichtete Werbung

Ebendiese Frist läuft nun in den kommenden Tagen für viele Nutzer aus. WhatsApp gab die neuen Nutzungsbedingungen am 25. August bekannt, seitdem sind 29 Tage vergangen. Wer die Nutzungsbedingungen damals akzeptiert hat, sollte sich daher beeilen. Mit dem Abgleich der Telefonnummer solle unter anderem die relevantere Werbung bei Facebook angezeigt werden, hieß es weiter. Wenn zum Beispiel ein WhatsApp-Nutzer seine Handy-Nummer auch mit Händlern geteilt habe, die Anzeigen bei Facebook schalten und dafür ihre Datenbanken hochluden, könnten ihm durch den Abgleich Angebote des Geschäfts eingeblendet werden.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare