Gericht, Gerichtsakten, Akten, Prozess, Anklage
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Wiener Staatsanwältin über Facebook bedroht: Prozess

Weil er sich über die Staatsanwältin ärgerte, die gegen ihn wegen beharrlicher Verfolgung seiner Ex-Freundin ermittelt hatte, hat ein 41 Jahre alter Projektmanager diese in Furcht in Unruhe versetzt. Auf seinem Facebook-Profil rief er unter anderem zu einer Gruppen-Vergewaltigung auf. Heute, Dienstag, hatte der Projektmanager im Wiener Straflandesgericht Erklärungsbedarf.

Obwohl die Wiener Anklägerin das Stalking-Verfahren gegen den WU-Absolventen im September 2012 eingestellt hatte, blieb sie im Visier des Mannes. Seine Erkrankung - er leidet an einer bipolaren affektiven Störung mit manisch-paranoiden und psychotischen Zustandsbildern, deretwegen er sich im Juni 2013 in stationäre Behandlung begab - dürfte dabei eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben. Als er Ende Juli entlassen wurde, verschaffte er sich zunächst mithilfe des Internet einen Überblick über die privaten Verhältnisse der Staatsanwältin.

Teil-öffentliches Profil

Sonderlich schwer fiel ihm das nicht. Die Anklagevertreterin hatte ihr Facebook-Profil unvorsichtigerweise zumindest teilweise öffentlich zugänglich gemacht, Fotos von ihr, aber auch von ihren Kindern waren offenbar für jedermann ersichtlich. Ab Ende August begann der 41-Jährige auf seinem eigenen Facebook-Profil gegen „seine“ Staatsanwältin zu wettern, der er Amtsmissbrauch unterstellte. Er forderte sie auf, sich selbst anzuzeigen. Weiters kündigte er an, er werde als Shaolin-Mönch „mit meinen zwei neuen Samurai-Schwertern und meinem Gasrevolver einreiten“.

Nach weiteren Ausfällen gegen die Anklägerin, die er teilweise mit von ihrem Profil „geklauten“ Fotos garnierte, postete er am 1. September: „Wer diese Schlampe noch heute a la indischer Gruppen-F... erwischt, bekommt von mir einen Kaffee und eine Tschick!!! Danke.“ „Ich konnte das zu diesem Zeitpunkt nicht steuern“, erklärte der Mann nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm). Er habe sich „in einer Psychose befunden“ und sich im Nachhinein „nicht wieder erkannt“. Weshalb er so aufgebracht war, sei ihm heute unklar: „Ich weiß nur, dass ich mich ungerecht behandelt gefühlt habe.“

Therapie

„Das hat mich natürlich sehr verängstigt“, betonte die Staatsanwältin im Zeugenstand. Sie fühle sich nach wie vor bedroht: „Ich fürchte mich vor ihm.“
Im Hinblick auf seine psychische Erkrankung war der 41-Jährige laut einem psychiatrischen Gutachten im Tatzeitraum nicht zurechnungsfähig. Er wurde daher nicht wegen gefährlicher Drohung bestraft, sondern in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Diese Maßnahme sprach das Gericht allerdings bedingt aus, wobei daran zahlreiche Weisungen geknüpft wurden:

Der Mann muss seine laufende medikamentös-therapeutische Behandlung fortsetzen, jedweden Kontakt zu der Staatsanwältin unterlassen, einen Bewährungshelfer in Anspruch nehmen und vor allem sein Facebook-Profil löschen. Die Probezeit, innerhalb der er die ihm erteilten Weisungen strikt zu befolgen hat, wurde mit fünf Jahren festgelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Staatsanwältin Michaela Schnell von der St. Pöltner Anklagebehörde, die in dieser Sache aus Befangenheitsgründen die Ermittlungen geführt hatte, gab vorerst keine Erklärung ab.

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