Schweden

WikiLeaks-Gründer darf nicht nach Schweden ziehen

Die Bemühungen des WikiLeaks-Gründers waren umsonst: Die schwedische Einwanderungsbehörde hat Julian Assange sowohl eine Aufenthalts-, als auch eine Arbeitserlaubnis verwehrt. Der Australier versucht seit längerem sich in Schweden anzusiedeln. Würde ihm dies gelingen, so könnte er vom Gesetz zum Informantenschutz profitieren. Gemäß diesem macht sich ein Journalist strafbar, wenn er eine Quelle offenbart, der er zuvor Anonymität zugesichert hatte.

Gründe für die Ablehnung wurden von der Einwanderungsbehörde nicht genannt. Daher ist auch nicht bekannt, ob die Zurückweisung des Antrags mit dem derzeitigen Verfahren, dass gegen Assange wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung anhängig ist, in Zusammenhang steht. Der WikiLeaks-Gründer hat nun drei Wochen Zeit, um gegen die Ablehnung seines Antrags Widerspruch einzulegen.

(futurezone)

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