Zalando wegen irreführender Werbung verklagt
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Die deutsche Wettbewerbszentrale hat den Online-Modehändler Zalando wegen mutmaßlich irreführender Werbung verklagt. Es sei eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht worden, teilte die Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft am Donnerstag mit. Das Berliner Unternehmen habe bei Artikeln Kunden mit dem Eindruck gelockt, es gebe nur noch einen geringen Warenbestand, was nicht den Tatsachen entsprochen habe.
Zalando erklärte, es habe diese Praxis sofort nach einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale Ende August eingestellt. „Wir sind sehr überrascht, dass der nächste Schritt die Einreichung einer Klage ist“, erklärte das Unternehmen.
Der Wettbewerbszentrale mit rund 2200 Mitgliedern aus der deutschen Wirtschaft geht es nach eigenen Angaben darum, dass Zalando eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und künftig bei Verstößen auch eine Vertragsstrafe zahlt. „Dies ist bisher nicht geschehen. Deswegen ist die Klage der konsequente nächste Schritt“, sagte ein Sprecher. Andernfalls hindere Zalando nichts daran, die irreführende Werbung jederzeit wiederaufzunehmen.
Irreführung
Im Konkreten geht es darum, dass der im Mdax notierte Modehändler längere Zeit generell mit dem Hinweis warb, es seien nur noch „drei Artikel verfügbar“. Dies entsprach jedoch nicht der tatsächlich verfügbaren Stückzahl. Die Angabe suggeriere, dass sich der Käufer möglichst schnell entscheiden müsse, erklärte die Wettbewerbszentrale. Zalando teilte bereits im September mit, nun konkretere Angaben zu machen. So gebe es die Information „mehr als drei Artikel verfügbar“. Nur wenn der Warenbestand bei genau drei liege, erscheine die Angabe „noch drei Artikel verfügbar“, wie es bei ein oder zwei verbliebenen Artikeln schon vorher der Fall gewesen sei.
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