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Mobilität

Zwielichtige Geschäfte mit Ortungsdaten

„Zeige deinen Freunden, wo ihre Partner sind und was sie im Moment wirklich tun! Einfach die Nummer eingeben, und schon zeigt es dir dein Handy.“ So verlockend das Angebot dieser aufdringlichen Fernsehwerbung für manch einen auch sein mag - mit dem “Partner Tracker Deluxe 2011” von Jamba wird ein eifersüchtiger Freund seine Bedenken nicht zerstreuen können. Denn hinter der vermeintlichen Handy-Ortungs-App verbirgt sich lediglich ein fünf Euro teurer Partygag, der eine Ortung nur vortäuscht und am Ende immer das selbe Bild eines schwer erkennbaren Liebespaares präsentiert.

Werbeverbot
Die Fernsehwerbung wurde 2008 von einem deutschen Gericht für irreführend befunden und geändert - doch die Resonanz zur Handy-Ortung war enorm. Dabei ist eine präzise Ortung heutzutage kinderleicht und bereits für den durchschnittlichen Handynutzer zu bewerkstelligen - auch in Österreich. Der Mobilfunkanbieter Drei bietet seit 2004 einen kostenlosen Dienst zur Standortbestimmung an. Mit dem 3Friendfinder können Kunden von Drei ihre Position für Freunde freigeben, die dann jederzeit über den exakten Aufenthaltsort des “Überwachten” Bescheid wissen - zumindest solange er sich nicht selbst als “unsichtbar” markiert. Für diesen Dienst wurde Drei bereits 2004 der berühmt-berüchtigte Big Brother Award verliehen. In der Begründung hielt man sich nicht mit Kritik zurück: "Damit eröffnen sich der Überwachungswut derart veranlagter Erziehungsberechtigter ganz neue Möglichkeiten der Freizeitkontrolle".

Damit spricht man, neben eifersüchtigen Ehepartnern und Opfern von Handydiebstählen, bereits die Kern-Zielgruppe derartiger Dienste an: Besorgte Eltern, die um die Sicherheit ihres Kindes fürchten und jederzeit wissen möchten, wo es sich befindet. Unternehmen, wie die deutsche Firma “Track Your Kid” profitieren enorm von den Ängsten der Eltern und bieten auf ihren Homepages maßgeschneiderte Überwachungspakete ab 10€ für die Mobiltelefone ihrer Kinder an. Allerdings überlässt der Anbieter den Eltern die Wahl, ob die Kinder auch über die Handy-Ortung informiert werden.

Rechtliche Lage
So heikel Dienste dieser Art vielen erscheinen mögen: Generell ist ohne Zustimmung des Überwachten eine Handy-Ortung nicht erlaubt. Wem da derart simple Dienste nicht ausreichen, kann zu halb-legalen Überwachungs-Programmen wie Flexispy greifen. Das protokolliert gegen die fürstliche Gebühr von jährlich knapp 250€ den kompletten SMS-, E-Mail- und Telefonverkehr mit und ermöglicht die Standortbestimmung per GPS. Wenn der Überwachte allerdings davon nichts weiß, macht man sich strafbar. Nur die Polizei darf in Ausnahmefällen ohne Einverständnis des Handybesitzers eine Ortung durchführen.

Sollte wirklich einmal das Smartphone gestohlen werden, ist der Gang zur Polizei vergeblich. Denn ein Diebstahl liefert keine ausreichende Veranlassung, um eine Ortung durchführen. Allerdings gibt es zahlreiche Apps, die eine Ortung über die GPS-Funktion des Geräts jederzeit ermöglichen - zumindest dann, wenn die App vor dem Diebstahl installiert wurde. Eine Ausnahme bilden Nutzer von Android-Smartphones: die können auch nach dem Diebstahl ihr Handy mit der App “Plan B” lokalisieren. Die App wird einfach nachträglich über die Webseite des Android Market auf dem Gerät installiert und Plan B sendet automatisch die derzeitige GPS-Position auf die eingerichtete E-Mail-Adresse. Dadurch wird, im Gegensatz zu anderen “Diebstahl-Apps”, ein Missbrauch stark erschwert, da man ohne Zugang zum entsprechenden E-Mail-Account auch keine Ortung durchführen kann.

Fragwürdig
Eine komplizierte Überwachung ist heutzutage ohnehin meist überflüssig - sehr viele Smartphone-Nutzer geben ihren Standort vollkommen freiwillig für nahezu jedermann im Internet frei. Dienste wie Google Latitude oder Glympse, mit denen man kostenlos in Echtzeit den Standort und die bisher zurückgelegte Route mit anderen teilen kann, erfreuen sich großer Beliebtheit. Dabei lässt gerade Glympse dem Nutzer volle Kontrolle über die freigegebenen Daten - wer und wie lange die freiwillige Überwachung zu sehen bekommt, ist genau einstellbar. Doch Daniela Zimmer, AK-Konsumentenschützerin und Mitglied der österreichischen Datenschutzkommission, warnt im Gespräch mit der futurezone vor der Datensammelwut vieler Entwickler: "Zahlreiche Apps sammeln bereits ortsbezogene Daten in fragwürdigen Ausmaßen - und auch der Verwendungszweck bleibt oft nicht der, der ursprünglich angegeben wurde.” Die gesammelten Daten werden dann zumeist verkauft und für Werbezwecke verwendet.

Einsatz
Die vermeintlich kostenlosen Dienste können so den Benutzer teuer zu stehen kommen. Derartige Daten sind für zahlreiche Unternehmen von unschätzbarem Wert - ganz besonders im Straßenverkehr. Anonymisierte Daten von Mobiltelefonen, wie schnell und in welche Richtung sich diese bewegen, werden bereits jetzt von TomTom und Google in die Navigation miteinbezogen. Auf Google Maps lässt sich sogar in Echtzeit die Verkehrsbelastung von Europas Straßen mitverfolgen. Doch auch wenn der Nutzen die Bedenken vieler Datenschützer überwiegt, mahnt Zimmer hier zur Vorsicht: "Müsste da der Verbraucher nicht bereits im Vorhinein gefragt werden?"

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