
© Barbara Wimmer
675.000 Dollar Strafe für Musik-Downloads
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Das Gericht hat somit Tenenbaums Antrag auf eine neue Verhandlung abgelehnt. Demnach wurden seine Taten, nämlich das Herunterladen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Material, korrekt bewertet. Das Urteil sei außerdem "am unteren Ende" der möglichen Strafen angesiedelt.
Die amerikanische Verband der Musikindustrie ( Recording Industry Association of America – RIAA) zeigte sich von dem Ergebnis "erfreut". Tenenbaum und sein Anwalt, der Harvard-Professor Charles Nesson, waren gegenüber CNET nicht zu einer Stellungnahme bereit.
In einem
mit der futurezone Anfang Juli erklärte Tenenbaum, dass ein solches Urteil seinen
Bankrott bedeutet würde und er Privatkonkurs anmelden müsste. Er würde allerdings froh sein würde, wenn der Fall zu den Akten gelegt werde, so der Physiker. Tenenbaum hat mittlerweile sein Studium beendet und wird ab Herbst an der Uni unterrichten.
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