Überwachung

Abhören: Straffreiheit für US-Telekomkonzerne

Telekomkonzerne in den USA müssen weiterhin keine Strafverfolgung fürchten, wenn sie den Behörden beim Belauschen von Bürgern behilflich sind. Das Bundesgesetz, das in solchen Fällen Immunität für die Konzerne vorsieht, verstoße nicht gegen die Verfassung, urteilte ein US-Berufungsgericht am Donnerstag.

Auch der Vorwurf, die Unternehmen hätten den Behörden direkten Zugang zu nahezu allen Kommunikationsvorgängen gewährt, sei nicht zutreffend. Der Vorwurf war nach dem Bekanntwerden von Abhöraktionen ohne richterliche Vollmacht erhoben worden. Zu den beschuldigten Konzernen zählten AT&T, Sprint Nextel und Verizon.

Der US-Kongress hatte 2008 Telekomgesellschaften Immunität zugesichert, wenn sie der Regierung dabei helfen, relevante Geheimdienstinformationen zusammenzutragen. Kritiker sehen eine Gefährdung der Bürgerrechte.

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