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EU-RECHT

ACTA-Abkommen auf der Zielgeraden

Die EU-Kommission teilte jetzt mit, dass die letzten offenen Fragen des ACTA-Abkommens geklärt wurden. Der Entwurf ist mittlerweile im Netz veröffentlicht. ACTA bezieht sich auf alle möglichen Arten von Marken- und Urheberrechtsverstößen. Es stellt Grundregeln für den zivil- und strafrechtlichen Umgang mit gefälschten Louis-Vitton-Handtaschen über falschen Schweizer Käse und kommerziellem Filesharing bis hin zu mitgeschnittenen Filmaufführungen auf. Dabei wird die lange Zeit umstrittene Frage der Zugangskontrolle formell ausgeklammert. Netzsperren zum Schutz geistigen Eigentums von staatlicher Seite ähnlich wie in Frankreich soll es zunächst nicht geben.

ACTA führt Strafrecht in das Urheberrecht ein

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Vertragsparteien strafrechtliche Verfahren und Sanktionen bei mutwilligen Markenfälschungen sowie Uhreberrechtspiraterie in "kommerziellem Ausmaß" einführen sollen. Das Anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch soll demnach nicht wie befürchtet strafrechtlich geahndet werden.

Das unautorisierte Mitschneiden von öffentlichen Filmaufführungen soll jedoch generell strafrechtlich verfolgt werden können. Die Strafen können in Form von Geldbußen und Gefängnis verhängt werden. ACTA schreibt hierbei kein bestimmtes Strafmaß vor, doch dieses solle derart bemessen sein, dass es eine abschreckende Wirkung entfalten kann.

Provider zu Präventionsmaßnahmen gedrängt

Die wesentliche Kritik an dem Abkommen bezieht sich auf die Einbeziehung des Strafrechts. Netzaktivist Jérémie Zimmermann von "La Quadrature du Net" etwa befürchtet, dass die strafrechtlichen Sanktionen einen hohen Druck auf die Provider ausüben werden. Diese beziehen sich nämlich auch auf diejenigen, die bei Urheberrechtsverletzungen helfen beziehungsweise dazu anstiften. Internet Provider könnten daher künftig eher zur Zusammenarbeit mit Rechteinhabern bereit sein als bisher.

Mehrere Verbände der europäischen Internetbranche kritisierten den Vertragsentwurf in einer gemeinsamen Erklärung. Insbesondere die Internet Provider befürchten einstweilige Verfügungen, wenn Provider die vom Abkommen ebenfalls angesprochene Zusammenarbeit mit Rechteinhabern verweigern, die auf das Filtern oder Blockieren bestimmter Inhalte abzielt. Dabei bemängeln sie, dass das Abkommen das strafrechtlich zu sanktionierende kommerzielle Ausmaß nicht definiert. Sie verweisen auf die so genannte Durchsetzungsrichtlinie, die bald novelliert werden soll. Hier könnten entsprechende Sanktionen mit europaweiter Geltung implementiert werden, die wie etwa Zugangssperren auch "präventive" Wirkung entfalten sollen.

Umstritten ist auch die geplante Schadensersatzregelung. So verpflichten sich ACTA-Vertragsstaaten im Fall von Urheberrechtsverletzungen zu einem "zusätzlichem Schadensersatz". Gerichte können entscheiden, ob darunter auch Gerichts- und Anwaltskosten fallen sollen.

In geheimen Verhandlungen zur Sonderlösung

Das lange Zeit geheim verhandelte Abkommen wurde von
Verbraucherschützern und Bürgerrechtlern kritisiert. Sie kritisierten zum einen die mangelnde Transparenz der Verhandlungen. Zum anderen befürchteten sie, dass ein starker Urheberrechts- und Patentschutz mit verhältnismäßig harten Einschnitten in die gegenwärtige Nutzungspraxis einhergeht.

Länder wie Brasilien monierten, dass mit ACTA die üblichen Verhandlungsrouten, die über die Welthandelsorganisation oder die Urheberrechtsorganisation WIPO laufen, umgangen wurden. Brasilien kritisierte ACTA daher als "illegitim". Indien, Russland und China wiesen auf mehrere Konflikte mit dem geltenden WIPO-Rahmenwerk und dem TRIPS-Abkommen hin. Unter anderem gilt der Handel mit generischen Medikamenten in Ländern wie Brasilien und Südafrika gefährdet, der jedoch zur Bekämpfung von Epidemien wie Aids sehr wichtig ist. Von einem mit ACTA erreichten "internationalen Standard", von dem EU-Handelskommissar Karel De Gucht jetzt schwärmt, ist das Abkommen damit weit entfernt.


Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Der 24-seitige Vertrag soll in der Europäischen Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und den USA umgesetzt werden. Vor der Ratifizierung stehen noch rechtliche Beratungen Ende November an. Dann werden das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten über das Schicksal des Vertrags entscheiden. Das EU-Parlament könnte sich noch gegen das Abkommen aussprechen, da bislang noch immer nicht geklärt ist, wie weit das Abkommen etwa in Bezug auf geografische Markenbezeichnungen reichen soll. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Benennung von Käsesorten.

Es könnte aber sein, dass das letzte Wort nicht bei den etablierten staatlichen Institutionen liegt: So sieht der Vertrag die Einrichtung eines ACTA-Ausschusses vor, der künftige Vertragsänderungen beraten und ohne Anhörung von Betroffenen beschließen können soll. Die europäischen Internetverbände machen darauf aufmerksam, dass diese Änderungen dann ohne die Einbeziehung demokratischer Institutionen wie dem EU-Parlament in Kraft treten sollen. Allerdings könnten diese Passagen des Abkommens bei den
rechtlichen Beratungen Ende November in Australien noch gestrichen werden, da sie bestehende gesetzgeberische Verfahren einfach aushebeln würden.

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(Christiane Schulzki-Haddouti)

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