Um dieses Foto des Affen wird unter anderem gestritten.
Um dieses Foto des Affen wird unter anderem gestritten.
© Wikimedia Commons

Urheberrecht

Affen-Selfie: Peta reicht Klage für Makaken ein

Eigentlich schien der Fall schon erledigt. Die US-Urheberrechtsbehörde sprach dem Fotografen David Slater, mit dessen Kamera das berühmte Affen-Selfie entstanden war, das Copyright auf das Bild ab. Da das Foto ein Affe geschossen habe, sei es kein geschütztes Werk und somit öffentliches Gut. Es dürfe folglich auch auf der Plattform Wikipedia verwendet werden. Slater hatte zuvor versucht, das Bild von dort entfernen zu lassen.

Affe als Rechteinhaber

Nun ist der Fall um eine kuriose Wendung reicher. Die Tierschutzorganisation Peta will es nämlich nicht hinnehmen, dass dem Affe das Recht auf sein Foto verwehrt bleibt und reichte nun vor einem Bundesgericht in San Francisco Klage gegen den Fotografen ein. Dieser habe das Bild mehrfach unter seinem Namen publiziert und damit das Urheberrecht des Makakenmännchen verletzt. Das Foto soll dem Affen zugeschrieben werden und alle Erlöse aus dem Verkauf und der Lizenzierung ihm und seiner Community zugute kommen.

Streit ums Urheberrecht
Der Rechtsstreit könnte laut Peta zum Präzedenzfall für Tiere werden. Ihnen könnte erstmals ein Besitz zugestanden werden, während sie bisher selbst nur als Objekte und Besitztümer angesehen wurden. Der betroffene Fotograf zeigte sich von Peta und der Klageenttäuscht. Er habe die Kamera so vorbereitet und gehalten, dass der Affe nur noch darauf drücken musste. Er sehe sich selber als Tierschützer, müsse allerdings auch sein Leben mit Fotografien bestreiten.

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