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Österreich

Amtsgeheimnis: Regierung beschließt Reform ab 2016

Die Regierung hat am Dienstag die geplante Reform des Amtsgeheimnisses beschlossen. Das hat Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach dem Ministerrat bestätigt. Ab 2016 soll damit ein grundsätzliches Recht der Bürger auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen gelten, das allerdings durch eine Reihe von Ausnahmebestimmungen beschränkt werden soll. Grüne und NEOS kritisierten die Gesetzesvorlage.

Es sei darum gegangen, den „schmalen Grat“ zwischen mehr Transparenz und der „Wahrung der Interessen des Einzelnen“ und der Betriebe zu bewältigen, so Faymann. „Im Endeffekt ist hier das Recht des Bürgers auf Informationszugang gestärkt worden“, betonte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Weil es sich bei der Reform um eine Verfassungsänderung handelt, ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit eine Einigung mit FPÖ oder Grünen nötig.

Keine Informationsfreiheitsbehörde

Größere Änderungen zum bereits im März vorgelegten Begutachtungsentwurf gibt es nach Regierungsangaben nicht. Damit kommt auch die von Kritikern geforderte Informationsfreiheitsbehörde nicht. Man habe auf einen Informationsbeauftragten verzichtet, weil ohnehin rechtliche Prüfungsmöglichkeiten vorgesehen sind, sagte Mitterlehner.

Eingeklagt werden soll das Recht auf Informationszugang im Streitfall bei den Verwaltungsgerichten bzw. beim Verfassungsgerichtshof. Außerdem soll sich aus Sicht der Regierung die Volksanwaltschaft als Ombudsstelle neben sonstigen „Missständen“ in der Verwaltung auch um Beschwerden gegen die Nichtgewährung von Information kümmern.

„Fleckerlteppich“

Derzeit stehen Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht in der Verfassung (Artikel 20) nebeneinander, im Zweifelsfall werden Informationen daher häufig unter Verschluss gehalten. Künftig soll eine Auskunftspflicht für alle Informationen gelten, die nicht konkreten Geheimhaltungsgründen unterliegen. Wie der Informationszugang konkret funktionieren soll, müssten Bund und Länder mit eigenen „Informationsfreiheitsgesetzen“ regeln. Kritik befürchten daher einen „Fleckerlteppich“.

Als Geheimhaltungsgründe vorgesehen sind u.a. zwingende außen- und europapoliltische Gründe, die nationale Sicherheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, die Vorbereitung einer Entscheidung, das wirtschaftliche Interesse von Bund, Ländern oder Gemeinden bzw. „überwiegende berechtigte Interessen“ Dritter (also z.B. Datenschutz). Weitere Ausnahmeregeln können per Gesetz nachgereicht werden. Ob diese zulässig sind, entscheidet der Verfassungsgerichtshof.

Grüne lehnen Entwurf ab

Die Grünen lehnen den Entwurf der Regierung für die geplante Reform des Amtsgeheimnisses ab, signalisieren aber Verhandlungsbereitschaft. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser warf der Regierung vor, dass sich ihr Entwurf praktisch nicht von dem vielfach kritisierten Vorentwurf vom März unterscheide. Da das Gesetz aber im Parlament entweder die Zustimmung der Grünen oder der FPÖ benötigt, sieht er noch gute Chancen, Verbesserungen durchzusetzen. Steinhauser wird für die Grünen gemeinsam mit Verfassungssprecherin Daniele Musiol die Verhandlungen führen.

Die Grüne wollen in den Verhandlungen sicherstellen, dass allfällige Ausnahmen von der Informationsfreiheit präzise und abschließend im Gesetz aufgezählt sind und nicht wie vorgesehen mit einfachem Gesetz erweitert werden können. Außerdem will Steinhauser einheitliche Standards, wie Bürger zu Informationen kommen und nicht unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern. Auch über die Frage der Durchsetzbarkeit und des Rechtsschutzes, beispielsweise mithilfe eines Informationsfreiheitsbeauftragten, wollen die Grünen verhandeln. Musiol wünscht sich auch die Einbindung des Forums Informationsfreiheit in die Verhandlungen.

Kritik auch von NEOS

Die NEOS begrüßen zwar grundsätzlich den Plan, das aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis durch ein Informationsfreiheitsgesetz zu ersetzen, kritisieren aber auch die Inhalte des Regierungsentwurfes. Auch NEOS-Abgeordneter Niko Alm stört, dass es keine größeren Änderungen zum ersten Entwurf gebe. Ebenso wie die Grünen fordern auch die NEOS einen Informationsbeauftragten und lehnen die weit gefassten Ausnahmeregelungen ab. Sie wünschen sich auch eine einheitliches Gesetz für das gesamte Bundesgebiet und nicht verschiedene Landesgesetze.

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