Auch ohne Vorratsdaten wäre Welt nicht ok
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr!
11.139 Menschen mit angemeldetem Internetanschluss oder Mobil- und Festnetztelefon haben bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, die vom AK Vorrat und dem Grünen Justizsprecher Albert Steinhauser Mitte Juni beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden ist,
Der Rechtsanwalt Ewald Scheucher brachte die „Verfassungsklage", die eigentlich eine Individualbeschwerde ist, beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Juni offiziell ein. Am Kongress „Daten. Netz. Politik" (#DNP12) gab es erste Neuigkeiten zum Stand der Dinge. „Seit wenigen Tagen liegt eine Stellungnahme der Bundesregierung vor. Darin steht, dass die Antragsteller nicht direkt betroffen seien. Wir würden nur die Auswirkungen spüren und das reiche nicht, um damit zum Verfassungsgerichtshof gehen zu dürfen", erzählte der Rechtsanwalt.
Bestenfalls Verweis an den EuGH
„Alles, was wir antizipiert hatten, steht in der Stellungnahme", so Scheucher, der dennoch Hoffnung hat, dass der VfGH die Klage zur Behandlung annimmt, denn damit wäre eine erste große Hürde genommen. „Der VfGH wird die Vorratsdatenspeicherung nicht aufheben. Im besten Fall glaube ich, dass wir zugelassen werden und es wäre bereits ein Riesenerfolg, wenn der VfGH seine Kompetenz in Anspruch nehmen würde, unsere Beschwerde dem EuGH vorzulegen", sagte Scheucher, der auch Realist ist: „Selbst wenn die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft werden würde, glaube ich nicht, dass die Welt plötzlich völlig in Ordnung wäre."
Scheucher erklärte auch, warum er nicht so optimistisch klingt, was die Individualbeschwerde betrifft: „Anders als der deutsche Bundesgerichtshof, der als letzte Instanz für die Verteidigung der Grundrechte gilt, sieht sich der VfGH in Österreich als Gerichtshof, der nur rechtliche Aspekte prüft und nicht die Politik kommentieren will. Damit ist sein Wirkungskreis deutlich eingeschränkter."
"Viele Monate warten"
Als nächsten Schritte werde man ein Replik zur Stellungnahme der Bundesregierung einbringen. „Dann heißt es wieder, viele Monate warten", so Scheucher, der gleichzeitig hofft, dass die Diskussion rund um die Vorratsdatenspeicherung in Österreich eine Art Mobilisierungswirkung hat. „Damit wir in Zukunft vorher darüber debattieren".
Neben der Verfassungsklage gibt es in Österreich auch noch die Bürgerinitiative „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung", die sich weniger mit der nationalen Rechtslage beschäftigt, sondern darauf abzielt, dass die österreichische Bundesregierung auf der EU-Ebene für eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung eintritt und dass die Anti-Terrorgesetze evaluiert werden. Knapp 106.000 Österreicher haben diese Anliegen mit ihrer Unterschrift auf
"Politik soll Dialog mit Bürgern ernst nehmen"
Andreas Krisch vom AK Vorrat und Organisator des Netzpolitik-Kongresses sprach davon, dass man hier noch Geduld aufbringen müsse. Weder auf die Forderung, Österreich möge sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung engagieren, noch auf das Ansinnen, die Anti-Terrorgesetze einer Prüfung zu unterziehen, wurde bisher eingegangen. Krisch forderte daher von der Politik einen neuen Umgang mit den Anliegen der Menschen. „Die Politik soll den Dialog mit seinen Bürgern ernst nehmen und partizipative Demokratie nicht als bloßes Abstimmen über Ja/Nein-Fragen verstehen, sondern auch als Dialog über Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten."
- „Brauchen Fair Use-Klausel für Europa"
- Aktivisten fordern Gesetz für Netzneutralität
- "Idol-Marketing funktioniert nur bei Lady Gaga"
- DNP12: Förder-Tickets für Netzpolitik-Kongress
- Vorratsdaten: 11.139 Bürger klagen mit
- Vorratsdaten: Abgeordnete direkt kontaktieren
- Vorratsdaten: Bürgerinitiative "abgeschoben"
Kommentare