ORF Reform? Vielleicht geht's doch noch
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© APA/GEORG HOCHMUTH

Bescheid

BKS verbietet ORF neuerlich Facebook-Präsenz

In einem neuen Bescheid, der auf dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) basiert, wonach das ORF-Gesetz in Sachen Social Media-Verbot verfassungswidrig sei, verbietet der BKS nun de facto neuerlich die normale Nutzung sozialer Netzwerke. Das VfGH-Ergebnis werde so konterkariert, hieß es dazu aus dem ORF.

Verstoß gegen Verbot ständiger Foren

Demnach argumentiert der Bundeskommunikationssenat, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote. Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene "Forenverbot“ faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.

"Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot 'durch die Hintertüre' wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion gegenüber der APA. "Wir werden diesen beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen.“

Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.

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