
BND leitet seit 2007 Daten an USA weiter
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Die an die USA weitergeleiteten Daten stammten aus der Aufklärungsarbeit des BND in Afghanistan und Nordafrika, hieß es am Donnerstag in Berlin. Hintergrund sei eine Konkretisierung des 2002 geschlossenen Abkommens zwischen den Partnerdiensten über die gemeinsame Fernmeldeaufklärung am BND-Standort im bayerischen Bad Aibling.
Der BND arbeitet nach eigenen Angaben seit über 50 Jahren mit der NSA zusammen. Das Abkommen aus dem Jahr 2002 wurde nach einer Grundsatzentscheidung des damaligen Kanzleramtsministers und heutigen SPD-Fraktionschefs Frank-Walter Steinmeier geschlossen. Der BND hatte die frühere US-Abhörstation in Bad Aibling vor etwa zehn Jahren beim Abzug der amerikanischen Streitkräfte übernommen.
Automatische Weiterleitung
Die Weiterleitung der Spionagedaten geschieht nach Angaben aus Sicherheitskreisen automatisch. Die Größenordnung der weitergeleiteten Datenmenge variiere stark. Dabei handele es sich überwiegend um Metadaten, die etwa E-Mails und Telefonaten zugeordnet sind. Inhalt von Telekommunikation werde nur in sehr geringem Umfang weitergeleitet.
In einem mehrstufigen Computerverfahren solle sichergestellt werden, dass keine Grundrechte deutscher Staatsbürger verletzt werden. Vereinfacht gesagt würden E-Mails mit .de-Endungen oder Daten über Telefonate mit deutscher Vorwahl aussortiert.
Auch XKeyScore kommt seit 2007 zum Einsatz
Ebenfalls seit 2007 kommt beim BND die NSA-Spähsoftware
KeyScore werde seit 2007 eingesetzt und diene der Erfassung und Analyse von Internetdaten. Das Programm werde in Übereinstimmung mit der Rechtslage genutzt. Der Einsatz von XKeyscore trage der technischen Entwicklung Rechnung, etwa den immer komplexeren und schnelleren Datenübertragungsverfahren im Internet.
„Wichtiger Baustein“
„XKeyScore ist ein wichtiger Baustein für die Auftragserfüllung des BND, insbesondere bei der Aufklärung der Lage in Krisengebieten, zum Schutz der dort stationierten deutschen Soldatinnen und Soldaten, im Kampf gegen den Terrorismus und zum Schutz und zur Rettung entführter deutscher Staatsangehöriger“, erklärte der BND.
Zugleich betonte der Nachrichtendienst, er halte die Vorgaben des G-10-Gesetzes zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses für deutsche Bürger ein. Die Vereinbarkeit mit diesem Gesetz hänge nicht vom genutzten System ab. „Sie ist vielmehr durch Beachtung der rechtlichen Vorgaben bei Einsatz jeglicher Systeme sicherzustellen.“
Der BND und testweise auch das Bundesamt für Verfassungsschutz setzen die Software ein. Der „Spiegel“ hatte unter Bezug auf Dokumente des nach Russland geflüchteten Ex-NSA-Mitarbeiters Edward Snowden
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