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Affäre

BND-Spionage: "Unzulässige Schlussfolgerungen"

Die vom Grünen Abgeordnete Peter Pilz präsentierten „Beweise“ für das Abhören von Zielen etwa in Österreich oder Luxemburg durch den US-Geheimdienst NSA mit Hilfe des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) basierten auf unzulässigen Schlussfolgerungen, hieß es in Berlin. Spionage mit Hilfe des BND und eines deutschen Telekommunikationsanbieters gegen diese Staaten lasse sich aus den veröffentlichten Dokumententeilen nicht ableiten.

„Netz, das sich über Kontinente spannt“

Pilz will seine Erkenntnisse und die Konsequenzen daraus am heutigen Dienstag in Berlin gemeinsam mit dem deutschen Grünen-Chef Cem Özdemir und dem luxemburgischen Grünen-Politiker Christian Kmiotek präsentieren. Pilz sagte „Spiegel Online“, mit den Unterlagen, die ihm vorlägen, ergebe sich „ein Netz, das sich über die Kontinente spannt“. Spionageziele seien unter anderem Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und auch Österreich.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hatte Anfang des Monats nach eigenen Angaben Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Pilz hatte vergangene Woche zudem Anzeigen gegen Mitarbeiter der Deutschen Telekom, des BND und des Deutschen Kanzleramtes angekündigt .

Prioritätenliste

Bei dem Dokument, das Pilz bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag präsentiert hatte, handelt es sich um ein E-Mail der Schnittstelle zwischen Deutscher Telekom und Geheimdiensten (RESA) an den BND, in der Wien im Zusammenhang mit dem Abschöpfen von Daten genannt wird. Die Bundeshauptstadt, genauer gesagt der Datenverkehr zwischen Wien und Luxemburg, findet sich demnach auf einer sogenannten „Prioritätenliste“, die die National Security Agency (NSA) festgelegt habe, wieder. Das E-Mail stamme aus dem Jahr 2005.

„Unrichtige Behauptungen“

Deutsche Sicherheitskreise sprachen von „unrichtigen Behauptungen“. Anfangs- und Endpunkt einer Strecke eines Netzbetreibers hätten keine Aussagekraft über die Anfangs- und Endpunkte der über diese Strecke geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der schlichte Rückschluss auf mögliche Aufklärungsziele gehe hier fehl. Der Endpunkt einer solchen Strecke, für die ein Telekommunikations-Netzbetreiber verantwortlich sei, besage nichts über den realen Endpunkt der über diesen Netzabschnitt geleiteten Telekommunikationsverbindungen. Der könnte beispielsweise auch in Ländern wie dem Iran liegen.

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