© pixelio.de/Marko Greitschus

Zensur

Britische Telekom muss Website sperren

In Großbritannien zog die Motion Picture Association, die Filmstudios wie Warner Bros, Fox, Disney und Paramount Pictures vertritt, vor Gericht. Der Grund: Sie wollten eine Sperre der Newzbin2-Website beim größten Internetserviceprovider, der britischen Telekom (BT), erwirken.

Und das ist ihnen nun auch gelungen. Am Donnerstag gab es dazu ein Gerichtsurteil, das besagt, dass der Provider den Zugang zur Website künftig blockieren muss. Das Urteil gilt als "wegweisend" für die britische Unterhaltungsindustrie. Damit können auch andere Internetserviceprovider zu ähnlichen Aktionen gezwungen werden. Das berichtet der Guardian am Donnerstag.

Von Schweden aus betrieben
Die Website ermöglichte den Kunden den unautorisierten Zugriff auf TV-Sendungen und Filme. Die drei Gründer von Newzbin Ltd, Chris Elsworth, Thomas Hurst und Lee Skillen haben noch vor dem Start des Verfahrens alle Anteile verkauft. Die Website tauchte Monate später "anonym" wieder im Netz auf und wurde von Schweden aus mit Inhalten befüllt. Die Rechteinhaber sahen keine andere rechtliche Möglichkeit, als den Internetserviceprovider in die Pflicht zu nehmen.

Der für das Verfahren zuständige Richter Arnold rechtfertigte sein Urteil damit, dass die BT davon wusste, dass von seinen sechs Millionen Kunden einige Nutzer die Dienste von Newzbin2 nutzen und damit Urheberrechtsverletzungen begehen.

Blockieren "kein Allheilmittel"
Laut der Motion Picture Association hat Newzbin2 eine Millione Pfund pro Jahr mit seinem unautorisierten Filmangebot verdient. Rund 700.000 sollen das Angebot genutzt haben. Während die sogenannte "Kreativindustrie" über das Urteil jubelt, zeigt sich die britische Vertretung der Internetserviceprovider weniger erfreut. Sie sieht im Blockieren von Websites "kein Allheilmittel" zum Stoppen von Urheberrechtsverletzungen.

Die ganze Aktion erinnert sehr an die

des Vereins für Antipiraterie (VAP), der zusammen mit Wega Film, Constantin Film sowie Satel Film den Internetserviceprovider UPC Telekabel Wien GmbH in erster Instanz zur Sperre von kino.to gezwungen hat. Die ISPA betonte damals ebenso wie die BT, dass Provider, die ihren Kunden den Zugang zum Internet zur Verfügung stellen, gesetzlich nicht ermächtigt oder verpflichtet sind, über ihre Leitungen transportierte Informationen zu kontrollieren.

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare