"Das Recht geht vom Volk aus und nicht, wie manche glauben, vom Gold aus." - kleine Demokratiekunde vom Kanzler (SPÖ) für Milliardär Stronach (Team Stronach).
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© KURIER/Deutsch Gerhard

Nach EuGH-Urteil

Bundesregierung weiterhin für Vorratsdaten

In der am Donnerstag startenden Juni-Session wird der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden müssen, ob nach der Aufhebung der EU-Richtlinie (die futurezone berichtete) das heimische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist. Während Juristen damit rechnen, dass die Vorratsdatenspeicherung in der jetzigen Form für Österreich fällt, sieht man bei der Bundesregierung offenbar keinen Handlungsbedarf.

"Differenzierte" Regelung

Darauf lässt zumindest eine dem ORF vorliegende schriftliche Stellungnahme an den VfGH schließen, in der die Bundesregierung unter anderem argumentiert, dass das in Österreich beschlossene Gesetz "eine differenzierte und verhältnismäßige Regelung aufweist" und daher der Kritikpunkt des EuGH hinsichtlich der "undifferenzierten Vorratsdatenspeicherung" für die Bewertung der österreichischen Regelung "nicht relevant" ist.

Während auf viele konkrete Kritikpunkte des EuGH, der die EU-Richtlinie als unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte bezeichnete, laut ORF überhaupt nicht eingegangen wird, findet sich in der siebenseitigen Stellungnahme aber einmal mehr ein Plädoyer für die Beibehaltung der österreichischen Vorratsdatenspeicherung. Laut der Bundesregierung handle es sich bei den angefochtenen Bestimmungen "um im öffentlichen Interesse gelegene, sachlich gerechtfertigte und nicht unverhältnismäßige Regelungen (...), die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen."

Gesetz uneingeschränkt in Kraft

Die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat der VfGH mit einem Antrag an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit-initiiert. Nun nimmt der VfGH das unterbrochene Verfahren wieder auf. Die Entscheidung, ob die österreichische Regelung verfassungswidrig ist, sollte bis zum Herbst fallen. Zumindest bis dahin ist das Gesetz uneingeschränkt in Kraft. Alle Verbindungsdaten von Telefon, Handy und Internet müssen sechs Monate lang gespeichert werden.

Vor den VfGH gebracht haben die österreichische Regelung die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. Diese Antragsteller bzw. ihre Rechtsvertreter sind zur öffentlichen Verhandlung geladen.

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