Überwachung

CCC: Ermittlungen ohne Staatstrojaner möglich

Bereits jetzt gebe es bei schwerwiegenden Straftaten viele Überwachungsmöglichkeiten, sagte der Richter Ulf Buermeyer, der CCC-Mitglied ist, am Mittwoch auf dem Jahreskongress des Vereins 28C3 in Berlin. „Wir brauchen keine weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ.“ CCC-Sprecherin Constanze Kurz forderte, dass sich Ermittler direkt an die Anbieter wenden, etwa den Internet-Telefondienst Skype. Der Hacker-Verein sei nicht in der Pflicht, Kriterien für einen „verfassungsrechtlich unbedenklichen Trojaner“ zu erbringen.

"Verfassungswidrige Funktionen"
Der CCC hatte in den vergangenen Monaten zwei Varianten einer Spionage-Software analysiert, mit der deutsche Ermittlungsbehörden verschlüsselte Kommunikation auf den PCs von Verdächtigen abhören wollten (Quellen-TKÜ), beispielsweise über Skype. Der Hacker-Verein war zu dem Schluss gekommen, dass die eingesetzten „Staatstrojaner“ verfassungswidrige Funktionen enthielten und zum Beispiel Screenshots machten und Programmcode nachladen konnten.

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