Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
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EU

Data-Retention in Tschechien verfassungswidrig

Von der Datensammlung sei eine „riesige und unüberschaubare“ Zahl an Bürgern betroffen, bemängelten die Verfassungsrichter.

Nach der nun ungültigen Regelung mussten Telefon- und Internetanbieter Kommunikationsdaten für sechs Monate speichern und auf Gerichtsbeschluss Polizei und Geheimdiensten zur Verfügung stellen. Eine Gruppe von 51 Abgeordneten hatte dagegen geklagt.

Verstoß gegen das Recht auf Privatsphäre
Es dürften nicht uferlos Daten gespeichert werden, sagte der konservative Abgeordnete Marek Benda am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa. Er sei mit dem Urteil „zu einhundert Prozent zufrieden“.

Die Richter erklärten, dass die generelle Speicherung von Gesprächs-, Internet- und Ortsdaten gegen das Recht auf Privatsphäre verstoße. Zudem widerspreche die Datensammlung dem Gesetz über informationelle Selbstbestimmung.

Bisher gab es in Zypern, Bulgarien, Rumänien und Deutschland Urteile zur Vorratsdatenspeicherung. Eine Klage von Irland vor dem EuGH steht noch aus.

In Österreich hatte sich am Montag der Datenschutzrat, der beim Bundeskanzleramt angesiedelt ist, einstimmig gegen die hierzulande geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

 

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