Deutschland

Datenschützer geht gegen Googles Nutzerprofile vor

Mit einer förmlichen Verwaltungsanordnung wurde der US-Konzern verpflichtet, Daten aus der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste „nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu erheben und zu kombinieren“.

„Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein“, heißt es in einer am Dienstag in Hamburg veröffentlichten Mitteilung.

„Massive Profilbildung“

Durch die Nutzung von Google-Diensten wie GMail oder Android-Smartphones erhalte die Google Inc. umfängliche Informationen über die Nutzungsgewohnheiten ihrer Kunden, betonte Caspar. Die Daten verrieten bereits viel über den Einzelnen und dessen Interessen, Gewohnheiten und Lebensweise. Die Verknüpfung von Informationen aus den einzelnen Google-Diensten lasse aussagekräftige und nahezu umfassende Persönlichkeitsbilder entstehen.

Eine „derartig massive Profilbildung“ sei nur dann zulässig, wenn der Nutzer zugestimmt habe und er dagegen widersprechen könne. Google sei bislang nicht bereit, substanzielle Verbesserungen zugunsten der Nutzerkontrolle umzusetzen.

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