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Facebook

Datenschützer will Like-Button verbieten

Das Unternehmen nehme eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar personifizierte Profilbildung vor, kritisiert das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD), dessen Leiter Weichert ist. Wer der Aufforderung nicht nachkomme, müsse mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolge eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die so genannte Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plug-in genutzt hat, der müsse davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt werde, so das ULD.

"Facebook-Angebote rechtswidrig"
„Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Dies hat leider bisher wenige Betreiber daran gehindert, die Angebote in Anspruch zu nehmen, zumal diese einfach zu installieren und unentgeltlich zu nutzen sind", kritisiert Weichert. Allen Stellen müsse klar sein, dass sie ihre datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit nicht auf das Unternehmen Facebook, das in Deutschland keinen Sitz habe, und auch nicht auf die Nutzerinnen und Nutzer abschieben können, so Weichert.

Der Datenschützer forderte daher am Freitag alle Betreiber von Webseiten in seinem Bundesland auf, ihre Facebook-Fanseiten und die „Gefällt mir“-Buttons zu entfernen. Wer diese anklicke, gebe automatisch Verkehrsdaten weiter - selbst, wenn er nicht Mitglied bei Facebook sei. Das Netzwerk erstelle daraufhin ein Nutzungsprofil. Weichert setzte den Web-Anbietern eine Frist bis Ende September, um diese Datenweitergabe zu stoppen. Sonst drohten im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Usern rät das ULD nicht mehr auf "Gefällt mir"-Buttons zu klicken und auch keine Facebook-Accounts anzulegen.

Das ULD hat seine datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook auch im Internet veröffentlicht.

Facebook weist Vorwürfe zurück
Facebook erklärte in einer Mitteilung zu den Vorwürfen, dass Facebook bei der Verwendung des „Gefällt-mir“-Buttons zwar technische Daten wie die IP-Adresse sehen könne - unabhängig davon, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt sei oder nicht. Aber „wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen.“ Dies entspreche den üblichen Branchenstandards. Die Nutzer hätten „die volle Kontrolle über ihre Daten“, versicherte Facebook und verwies auf die veröffentlichten Informationen zur Verwendung von „sozialen Plugins“.

Facebook ist das weltgrößte Soziale Netzwerk mit rund 750 Millionen Mitgliedern. Bei Datenschützern sorgte das Unternehmen immer wieder für Kritik, zuletzt wegen einer Funktion zur

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