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Österreich

Datenschutzrat kritisiert Sicherheitspolizeigesetz-Novelle

Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) stand vergangenen Freitag auf der Tagesordnung des Datenschutzrates. In der Novelle wird unter anderem geregelt, dass der vorbeugende Schutz kritischer Infrastrukturen zukünftig durch die Sicherheitspolizei vorgenommen werden soll. Das sieht der Datenschutzrat aber kritisch.

"Kritische Infrastruktur" zu breit

Die Definition der „kritischen Infrastruktur“ sei mangelhaft und sollte eingeschränkt werden, weil sie praktisch einen Freibrief für Sicherheitsüberprüfungen für alle der in diesen Unternehmen Tätigen schaffen wird, so der Datenschutzrat. Sowohl der „öffentliche Gesundheitsdienst“ sowie der Bereich „öffentliche Informations- und Kommunikationstechnologie“ seien betroffen, dazu zählen zudem Medien und Provider.

„Dies könnte bedeuten, dass auch Journalisten, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben und deren unzulässige Verwertung eine Störung oder Zerstörung von öffentlichen Kommunikationsstrukturen bewirken würde, eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) über sich ergehen lassen müssten“, so der Datenschutzrat.

Unter einer Sicherheitsüberprüfung versteht man die „Abklärung der Vertrauenswürdigkeit eines Menschen anhand personenbezogener Daten.“ „Aus Sicht des Datenschutzrates sollte daher geprüft werden, ob die Sicherheitsüberprüfungen nicht auf einzelne Bereiche kritischer Infrastrukturen eingeschränkt werden könnten“, so der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier.

Rassismus bei Sportveranstaltungen

Neben dem Bereich der kritischen Infrastruktur soll mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes auch rassistischen Aktionen bei Sportgroßveranstaltungen ein Riegel vorgeschoben werden. Laut Innenministerium kamen polizeiliche Befugnisse wie die Wegweisung oder Meldeauflage bei Sportgroßveranstaltungen nur dann zum Tragen, wenn dies der Verhinderung gewalttätiger gefährlicher Angriffe diente. Verstöße zum Beispiel nach dem Verbotsgesetz oder nach Paragraf 283 StGB fielen bisher nicht darunter. Das soll nun anders werden. Gegen rassistische Aktionen in den Stadien soll den Behörden nun eine Handhabe gegeben werden.

„Die Ausweitung der sicherheitspolizeilichen Vorkehrungen gegen rassistisch auffällig gewordene Fußball-Fans ist also grundsätzlich zu begrüßen, allerdings hat die Datenübermittlung datenschutzkonform zu erfolgen“, so Maier für den Datenschutzrat. Durch die Bestimmungen in der Novelle soll auch die Übermittlung von Daten von Personen, die gegen das Verbotsgesetz und den Tatbestand der Verhetzung verstoßen haben, an den Österreichischer Fußball-Bund (ÖFB) und die österreichische Bundesliga zur Prüfung und Veranlassung eines Sportstättenbetretungsverbotes ermöglicht werden.

Beim vorliegenden Entwurf kann es zur Übermittlung von sensiblen Daten, wie etwa der politischen Gesinnung, an Private kommen. „Aus Sicht des Datenschutzrates muss garantiert sein, dass die Daten von den österreichischen Fußball-Institutionen (ÖFB und Bundesliga) einem ausreichenden Schutz in Bezug auf Speicherdauer und Datensicherheitsmaßnahmen unterliegen und dies vom Innenministerium und der unabhängigen Datenschutzbehörde überprüft wird“, so der Datenschutzratsvorsitzende.

Es müsse zudem im Gesetz und im Vertrag auch unmissverständlich klargestellt werden, dass eine Weitergabe dieser Daten an Dritte unzulässig ist. Ebenso sollte mit der Novelle geregelt werden, wann und unter welchen Voraussetzungen Betroffene, deren Daten von der Sicherheitsbehörde an den ÖFB und die Bundesliga übermittelt wurden, eine Löschung ihrer Daten beantragen können.

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