Datenschutzrat weiter gegen Vorratsdaten
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Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (SPÖ) in einer Aussendung. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten.
Regelungen "nicht verhältnismäßig"Darin heißt es: „Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind.“
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung „eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen“. Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta. "Dies zu klären wird Aufgabe des Europäischen Gerichtshofs sein", so Maier.
Sinnhaftigkeit in Frage gestelltDer Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.
Besonders bedauerlich sei, dass die Europäische Kommission selbst ihren Evaluierungspflichten der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung trotz mehrfacher Ankündigung nicht nachgekommen sei, gleichzeitig aber von den Mitgliedsstaaten die Umsetzung der Richtlinie unter Klagsdrohung verlange. "Das ist absolut unverständlich", sagte Maier.
Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (S) in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: „Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind.“Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung „eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen“. Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen.Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (S) in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: „Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind.“
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung „eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen“. Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen.
Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.
Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (S) in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: „Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind.“
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung „eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen“. Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen.
Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.
Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (S) in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: „Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind.“
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung „eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen“. Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen.
Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.
Der beim Bundeskanzleramt angesiedelte Datenschutzrat hat sich einstimmig gegen das Regierungsvorhaben der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die Stellungnahme nach der Sitzung am Montag sei ablehnend ausgefallen, berichtete der Vorsitzende Johann Maier (S) in einer Aussendung tags darauf. Kritisiert wurde auch, dass Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) keiner Begutachtung unterzogen worden seien.
Auch der Text des Telekommunikationsgesetzes (TKG), in dem die Vorratsdatenspeicherung geregelt ist, weiche in einigen Punkten vom Begutachtungsentwurf ab, bemängelt Maier. Daher will der Datenschutzrat die beschlossene Stellungnahme an die im Parlament vertretenen Fraktionen weiterleiten. Darin heißt es: „Der Datenschutzrat steht grundsätzlich der Data-Retention-Richtlinie weiterhin ablehnend gegenüber, weil damit in das Telekommunikationsgeheimnis eingegriffen wird und die vorgesehenen Regelungen nicht verhältnismäßig sind.“
Für den Datenschutzrat ist die Vorratsdatenspeicherung „eine Abkehr vom Grundsatz der Vertraulichkeit der Kommunikation aufgrund eines generellen Misstrauens gegenüber allen Menschen“. Massive Zweifel gibt es an der Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission sowie mit Artikel 8 der Europäischen Grundrechte-Charta, was der Europäische Gerichtshof werde klären müssen.
Der Datenschutzrat drängt auch auf eine Untersuchung der Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung - sie war ursprünglich als Instrument zur Bekämpfung des Terrorismus gedacht - auf europäischer Ebene. Die Ergebnisse müsse der österreichische Gesetzgeber dann auch berücksichtigen.
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