Deutscher Justizminister: Keine Bewegung bei Vorratsdaten
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Es gebe in Sachen Vorratsdatenspeicherung „nichts Neues“, sagte Maas der „Süddeutschen Zeitung“ (Montagsausgabe). Das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ hatte zuvor berichtet, Maas stehe im Gespräch mit Innenminister Thomas de Maiziere (CDU), um einen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung auszuhandeln.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit den Anschlägen in Paris im Jänner wieder verstärkt im Gespräch. Maas war bisher entschieden gegen ein Gesetz, das die Speicherung von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungsdaten aller Nutzer ohne konkreten Verdacht für mehrere Monate ermöglichen würde. De Maiziere fordert ein solches Gesetz.
Er rede seit mehr als einem Jahr mit de Maiziere über die Probleme des Sammelns und Speicherns von Telefon- und Internetdaten - und es gebe „nichts Neues“, sagte Maas der „Süddeutschen Zeitung“. Auch aus dem Innenministerium hieß es lediglich, die Position de Maizieres sei hinreichend bekannt.
Möglicher Alleingang
Der „Spiegel“ hatte berichtet, dass die deutsche Regierung nun einen nationalen Alleingang plane, da die EU-Kommission kürzlich signalisiert habe, dass sie auf absehbare Zeit kein entsprechendes Papier vorlegen werde. Maas widersprach dieser Darstellung. Man bemühe sich, von der EU-Kommission eine „belastbare Aussage zu erhalten, ob sie eine neue Richtlinie vorlegt“. Das Bemühen sei aber bisher „ohne brauchbares Ergebnis“ geblieben. Erst wenn eine Auskunft der EU-Kommission vorliege, „werden wir entscheiden, wie wir damit umgehen“.
Die Opposition reagierte dennoch alarmiert auf den „Spiegel“-Bericht und warnte vor einem möglichen nationalen Alleingang. „Terrorgefahr geht von einigen wenigen Radikalisierten aus. Die gilt es zu überwachen, nicht alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt am Sonntag der Online-Ausgabe der „Welt“. Die Vorratsdatenspeicherung sei „mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats nicht zu vereinbaren“, kritisierte auch der linke Bundestagsabgeordnete Jan Korte im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Montagsausgabe).
Hintergrund
Bereits 2008 war in Deutschland ein Gesetz zur Speicherung solcher Verbindungsdaten für sechs Monate in Kraft getreten; es wurde aber im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Die Daten ermöglichten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“ und es könnten damit Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile erstellt werden, hieß es zur Begründung. 2014 verwarf der Europäische Gerichtshof (EuGH) dann auch die betreffende EU-Richtlinie. Auch auf EU-Ebene wird im Anti-Terror-Kampf derzeit u.a. eine auch von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) geforderte Nachfolgerregelung zu der vom EuGH gekippten Vorratsdatenspeicherung diskutiert.
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