ARCHIV - Die Hände eines Mann tippen am 10.09.2009 beim Surfen auf der Internetseite des Kurznachrichtendienstes «Twitter» auf der Tastatur eines Computers. Hacker haben den Kurznachrichtendienst attackiert und sich nach Angaben des Sicherheitschefs des Unternehmens unter anderem Zugang zu den Nutzernamen und Email-Adressen von etwa 250.000 Twitter-Nutzern verschafft. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (Zu dpa «Hacker greifen Twitter an» vom 02.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
ARCHIV - Die Hände eines Mann tippen am 10.09.2009 beim Surfen auf der Internetseite des Kurznachrichtendienstes «Twitter» auf der Tastatur eines Computers. Hacker haben den Kurznachrichtendienst attackiert und sich nach Angaben des Sicherheitschefs des Unternehmens unter anderem Zugang zu den Nutzernamen und Email-Adressen von etwa 250.000 Twitter-Nutzern verschafft. Foto: Julian Stratenschulte/dpa (Zu dpa «Hacker greifen Twitter an» vom 02.02.2013) +++(c) dpa - Bildfunk+++
© dpa/Julian Stratenschulte

Internet

Deutscher Presserat stellt Regeln für Leser-Postings auf

Der Deutsche Presserat will erstmals Regeln für Leserbeiträge in Online-Foren von Zeitungen und Zeitschriften festlegen. Kommentare müssten grundsätzlich wie Leserbriefe behandelt werden, sagte die Sprecherin des Presserats, Ursula Ernst, der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. „Beleidigungen und Schmähungen sollten entweder vorab oder zumindest zeitnah nachträglich gelöscht werden.“ Der Presserat entwickelt zurzeit in einer Arbeitsgruppe die die dazu notwendigen Änderungen seines Regelwerks.

Zahlreiche Anfragen bei Online-Texten

Die Selbstkontrolle der Zeitungen und Zeitschriften stellt an diesem Mittwoch (19. Februar) ihre Jahresbilanz vor. Dabei geht es um Beschwerden über journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Jahr 2013. Mittlerweile beziehen sich nach Angaben von Ernst 60 Prozent der Eingaben auf Online-Texte. Erfreulich sei, dass immer mehr Medien, die ausschließlich im Netz publizieren, auch Mitglied im Presserat werden wollten.

Im vergangenen Jahr habe es vor allem Beanstandungen wegen der journalistischen Sorgfaltspflicht gegeben. Schutz der Ehre und religiöse Gefühle standen bei der Berichterstattung über die Papstwahl im Mittelpunkt. Leser können beim Presserat per Post oder Mail einzelne Artikel beanstanden. Auf Grundlage des Pressekodex entscheidet das Gremium dann, ob die Beschwerde begründet ist. Treffen die Vorwürfe zu, kann der Rat Rügen und Missbilligungen gegen einzelne Medien aussprechen.

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