Sowohl Justiz- als auch Innenministerium wollen jetzt eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich forcieren. Klare Ablehnung kommt vom Infrastrukturministerium. 
Sowohl Justiz- als auch Innenministerium wollen jetzt eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich forcieren. Klare Ablehnung kommt vom Infrastrukturministerium. 
© Bastian Foest, ap

Gesetz

Deutschland: CSU will Vorratsdatenspeicherung

Die CSU lässt beim Koalitionsstreit mit der FDP über die Vorratsdatenspeicherung nicht locker. „Die Kriminalität im Internet muss besser bekämpft werden. Die Vorratsdatenspeicherung ist hierfür unabdingbar", betonte die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, am Donnerstag in Berlin. Außerdem müssten Strafbarkeitslücken beim Datenhandel und Identitätsdiebstahl dringend geschlossen werden. Die CSU wolle den Schutz kritischer Infrastrukturen und die Datensicherheit stärker in den Fokus rücken.

Klausur
Die 44 Bundestagsabgeordneten der CSU wollen im oberbayerischen Wildbad Kreuth bei ihrer Klausur von Montag bis Mittwoch ein Papier zur Digitalisierung des Alltags beschließen, unter dem Titel „Sicher und smart in die Zukunft".
Bis zur Bundestagswahl wird die schwarz-gelbe Regierung wegen des Widerstands der FDP den Streit um die anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken kaum mehr lösen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte eine entsprechende Regelung 2010 gekippt. Seither ist die VDS in Deutschland ausgesetzt.

Die CSU-Landesgruppe setzt sich zudem dafür ein, für die Nutzung und Bereitstellung von offenen drahtlosen Netzwerken (W-Lan) gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Die müssten sowohl die Rechtsstellung und Haftung des Anbieters als auch den Schutz des privaten Nutzers regeln. „Einseitige Haftungsfreistellungen kommen dabei jedoch nicht in Betracht", heißt es in dem Papier.

Angesichts zunehmender Computer-Dienstleistungen via „Cloud-Computing" setzt sich die CSU dafür ein, „sowohl in den Bereichen der Datensicherheit als auch des Datenschutzes das bisher in Deutschland geltende hohe Schutzniveau als Standard (...) zu implementieren". Beim „Cloud-Computing" werden Speicherplatz, Rechenkraft, Programme und andere computergestützten Dienste nicht mehr auf einem eigenen lokalen Rechner bereitgehalten, sondern als Dienstleistung über das Internet.

Österreichische Verfassungsrichter mit Bedenken
In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof im Dezember ebenfalls Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung angemeldet. Daher wurden die Fragen zur Auslegung dieser dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (futurezone-Bericht hier). Bis auf weiteres bleibt die VDS in Österreich allerdings in vollem Umfang in Kraft.

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