© Kazper Pempel, reuters

Internet

Deutschland: Gutachten zweifelt an Gesetz zu Vorratsdaten

Die Experten kämen in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Gesetz nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes entspreche, schreibt die „Mitteldeutsche Zeitung“ (Samstag), der das Gutachten vorliegt.

Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern hat bereits Verfassungsbeschwerde dagegen eingelegt.

Der Bundestag hatte das Gesetz im Herbst 2015 verabschiedet. Es verpflichtet Telekommunikationsanbieter, Daten wie Rufnummern und Dauer der Anrufe bis zu zehn Wochen zu speichern. Ermittler sollen darauf bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen zugreifen können. Die Unternehmen haben für die Umsetzung bis zum 1. Juli 2017 Zeit.

EU

Der Europäische Gerichtshof entschied im Dezember 2016, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15). Die Bundesregierung hält das geltende deutsche Gesetz trotzdem für verfassungs- und europarechtskonform.

Die Linke sieht sich durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt: Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger„, sagte der stellvertretende Linksfraktionschef Jan Korte der “Mitteldeutschen Zeitung„. Das deutsche Gesetz verstoße deshalb gegen die Grundrechte und würde vor Gericht so keinen Bestand haben. Schon die vorherige Regelung war 2010 von Karlsruhe gekippt worden.

Österreich

Auch in Österreich ist die Einführung der Vorratsdatenspeicherung aktuell wieder Thema. Im vor einer Woche vorgestellten Arbeitsprogramm der Regierung wurden Details zu den neuen Überwachungsplänen bekannt. Bereits im Vorfeld wünschten sich führende Politiker wie etwa Justizminister Wolfgang Brandstetter und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner entsprechende Maßnahmen.

Konkret ist das sogenannte „Quick freeze“-Verfahren geplant. Telekomanbieter sollen verpflichtet werden, bei Vorliegen eines Verdachts vorerst nicht näher bestimmter strafbarer Handlungen Verkehrs- Zugangs- und Standortdaten betroffener Personen bis zu zwölf Monate lang zu speichern. Wird der Verdacht konkreter, soll sich die Staatsanwaltschaft mit gerichtlicher Bewilligung Zugriff auf die Daten verschaffen können.

Widerstand kam in Österreich bereits von dem Internetprovider-Verband ISPA. "Was wir auf keinen Fall wollen ist, dass durch die Hintertür die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt wird", sagte Ute Krotschek von der ISPA am Dienstag auf APA-Anfrage.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare