Verbot

Deutschland: Keine Werbung in automatischen Antwortmails

Firmen können nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) künftig nicht mehr so einfach unerwünschte Werbe-E-Mails an Kunden verschicken. Ohne Einverständnis des Kunden dürfe ein Unternehmen keine automatischen Antwortmails mit Werbung versenden, entschied der BGH in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Werbung statt Antwort

Die Klage eines Verbrauchers gegen die Stuttgarter SV SparkassenVersicherung hatte damit in letzter Instanz Erfolg. Er hatte in dem Vorgehen der Versicherung eine unzumutbare Belästigung gesehen (Az. VI ZR 134/15).

Der Kunde hatte seinen Versicherungsvertrag bei der SV gekündigt und per E-Mail um eine Bestätigung der Kündigung gebeten. Die Versicherungsgesellschaft bestätigte daraufhin in einer automatisierten Antwort lediglich den Eingang der Kunden-Mail und machte zudem noch Werbung in eigener Sache. Am Ende der Antwortmail verwies die Versicherung auf kostenlose Unwetterwarnungen per SMS als "exklusivem Service nur für SV Kunden" und auf die App "SV Haus & Wetter".

"Unpersönliche Maschinerie"

Der Kunde rügte daraufhin per Mail, dass er nicht mit solcher Werbung konfrontiert werden wolle. Darauf erhielt er wiederum eine automatisierte Empfangsbestätigung der Versicherung mit demselben Werbeinhalt. Sein Anwalt sagte dazu: "Man hat den Eindruck von Kafka im IT-Zeitalter." Der Versicherungskunde habe sich einer unpersönlichen Maschinerie ausgeliefert gefühlt. Vor einer solchen Suggestivwerbung "per Holzhammer" müssten Verbraucher geschützt werden. Der SV-Anwalt hatte argumentiert, eine Werbung für eine Wetter-App könne doch auch dem Kunden helfen und werfe doch niemanden "aus der Bahn".

In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stuttgart die Unterlassungsklage des Versicherungskunden noch abgewiesen. Dessen Revision hatte jetzt vor dem 6. Zivilsenat des BGH Erfolg. Der Bundesgerichtshof veröffentlichte zunächst nur den Tenor seines Urteils, eine ausführliche Begründung der Entscheidung lag noch nicht vor.

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