Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
© dpa/Julian Stratenschulte

Politik

Deutschland: Neues Gerangel um Vorratsdatenspeicherung

Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung hat nun auch das schwarz-rote Kabinett erreicht. Das CDU-geführte Innenressort verlangt von Justizminister Heiko Maas (SPD), sich schnell um eine deutsche Regelung zu kümmern. „Ich erwarte zügig einen ersten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), der „Berliner Zeitung“ (Montag). Es gebe keinen Grund zu warten. Maas hat angekündigt, er werde keinen Gesetzentwurf vorlegen, solange nicht das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu der Frage da sei.

Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der Europäischen Union (EU). Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten zu Telefonaten und E-Mails von Privatleuten bis zu zwei Jahre aufbewahren.

In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach jedoch nicht auf eine Neufassung einigen.

Wiedereinführung

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Datenspeicherung auf Vorrat wieder einzuführen - wenn auch mit einigen Einschränkungen. Das Instrument steht allerdings auch auf EU-Ebene zur Diskussion. In den kommenden Monaten wird ein Urteil des EuGH in Luxemburg dazu erwartet. Ein Gutachten hatte im Dezember ergeben, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt. Eine Änderung der EU-Richtlinie ist nun wahrscheinlich.

Maas hatte am Wochenende argumentiert, es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig kassierten. „Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis“, sagte er dem Magazin „Spiegel“. Er werde daher keinen Gesetzesentwurf vorlegen, bevor der EuGH endgültig geurteilt habe. Der SPD-Innenpolitiker Michael Hartmann verteidigte den Kurs seines Parteikollegen und bezeichnete dessen Vorgehen in der „Berliner Zeitung“ als angemessen.

Die Union ist jedoch ungeduldig. Innen-Staatssekretär Krings sagte: „Hinweise des Europäischen Gerichtshofes lassen sich ohne Probleme im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen.“ Auch der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach mahnte, es sei nicht nötig, die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Die Ermittler seien auf die Telekommunikationsdaten angewiesen, sagte Bosbach dem Radiosender WDR 5.

Polizeigewerkschafter reagierten unterschiedlich auf den Vorstoß des neuen Justizressortchefs. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußerte sich entsetzt und sprach von einem „sicherheitspolitischen Fehlstart der Bundesregierung“. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußerte dagegen Verständnis für die Wartehaltung. Deren Vorsitzender Rainer Wendt mahnte bei „Handelsblatt Online“ jedoch, sobald das Urteil aus Luxemburg da sei, müsse auch sofort ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium kommen.

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