Als Gefahr mit dem fünftgrößten Einfluss auf die Welt wird jene durch einen Zusammenbruch der Internet-Infrastruktur gesehen.
Als Gefahr mit dem fünftgrößten Einfluss auf die Welt wird jene durch einen Zusammenbruch der Internet-Infrastruktur gesehen.
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Gericht

Deutschland stärkt Rechte zur Abwehr von Cyberangriffen

Das entschied der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag und stärkte damit angesichts von Cyberangriffen das Abwehrrecht von Online-Mediendiensten. Die Speicherung ermöglicht im Falle von Cyberattacken die Strafverfolgung, denn die IP-Adressen können über den Provider einem Nutzer zugeordnet werden, so dass der identifiziert werden kann. Allerdings hat die beklagte deutsche Regierung eine Begründungspflicht, warum die Speicherung der Nutzerdaten für die generelle Funktionsfähigkeit des Onlinedienstes notwendig ist.

Piraten-Klage

Damit hat die Unterlassungsklage des Piraten-Politikers Patrick Breyer gegen die deutsche Regierung nur noch geringe Erfolgsaussicht. Der BGH verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück. Das muss nun prüfen, ob die Registrierung und Speicherung notwendig und verhältnismäßig ist. Der BGH betont in seiner Entscheidung aber den hohen Stellenwert der Abschreckung. "Dabei werden auch die Gesichtspunkte der Generalprävention und der Strafverfolgung gebührend zu berücksichtigen sein", sagte der Vorsitzende Gregor Galke in der Urteilsverkündung.

Die Klage beschäftigt bereits seit 2008 die Gerichte. Der BGH schaltete 2014 auch den Europäischen Gerichtshof ein. Der verlangte 2016 eine europarechtskonforme und damit einschränkende Auslegung des deutschen Telemediengesetzes (TMG). Danach ist die Speicherung und Verwertung der dynamischen IP-Adressen auch ohne Zustimmung des Nutzers erlaubt, wenn das für die Funktionsfähigkeit der Dienste erforderlich ist. Es muss im Einzelfall eine Abwägung mit dem Schutz personenbezogener Daten des Nutzers geben.

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