WLAN-Betreiber in Deutschland sind noch haftbar für Traffic in ihren Netzwerken
WLAN-Betreiber in Deutschland sind noch haftbar für Traffic in ihren Netzwerken
© Stephanie Pilick, apa

Internet

Deutschland treibt Ausbau öffentlicher WLAN-Hotspots voran

Deutschland gilt bei der Versorgung mit Hotspots in Hotels, Restaurants, Cafes oder in öffentlichen Gebäuden im Vergleich zu anderen Staaten als rückständig. Nach monatelanger Debatte verständigte sich die Regierung auf einen Gesetzentwurf, der an Bundesländer und Fachverbände versendet werden solle, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium in Berlin.

Anders als bisher sollen Anbieter von WLAN-Netzen künftig nicht mehr für Handlungen ihrer Kunden in Haftung genommen werden können. Voraussetzung ist allerdings, dass sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen ergriffen haben, etwa durch „anerkannte Verschlüsselungsverfahren“. Zusätzlich soll das Funknetz nur Nutzern zur Verfügung gestellt werden dürfen, die erklärt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Dies kann etwa durch das Setzen eines Häkchens auf der Startseite geschehen. Eine Registrierung der Kunden mit Namen soll bei geschäftsmäßigen Anbietern nicht erforderlich sein. Hingegen sollen Privatpersonen, die beispielsweise ihren Nachbarn oder Besuchern ihr WLAN-Netz zur Verfügung stellen wollen, zusätzlich den Namen des Nutzers kennen.

Die geplanten Registrierungspflichten insbesondere für private Anbieter sind umstritten. Netzpolitiker und Verbände warnen dadurch vor neuen Hürden beim Ausbau der WiFi-Zugänge.

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