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EU

"Die Netzneutralität wird de facto abgeschafft"

Sollen alle Daten und Dienste im Internet gleichbehandelt werden? Mit der Verordnung für einen Telekommunikationsmarkt wird in der EU erstmals auch die Frage der Netzneutralität geregelt. Die Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament sieht vor, dass Bürger auf alle Inhalte des Internets Zugang haben sollen. Das Sperren von Internet-Telefonie-Anwendungen, wie es bei einigen Mobilfunkanbietern in der EU der Fall ist, soll nicht mehr möglich sein. Daten und Dienste dürfen künftig nur in Ausnahmefällen blockiert werden. Als Beispiele werden Cyberangriffe, Spamschutz und die Bekämpfung von Kinderpornografie genannt.

Überholspur

Den Internet-Anbietern wird es auch untersagt, bevorzugten Zugang zu bestimmten Diensten gegen Bezahlung zu gewähren, also etwa Inhalte von YouTube oder Netflix schneller durch ihre Leitungen zu transportieren als Konkurrenzangebote. Allerdings werden auch sogenannte spezielle Dienste höherer Qualität erlaubt. Ihnen darf eine Überholspur im Internet freigeräumt werden. Das könnten etwa Internet-Fernsehen oder Telemedizin-Anwendungen sein, wie es in einer Aussendung der EU-Kommission heißt. Sie dürfen allerdings die Datenübertragung im offenen Internet nicht beeinträchtigen.

Daneben ist es Mobilfunkanbietern künftig explizit erlaubt, bestimmte Dienste vom Datenvolumen auszunehmen. In Österreich macht dies etwa der Mobilfunkanbieter Drei, der seinen Kunden den Datenverbrauch des Musikstreaming-Dienstes Spotify nicht anrechnet.

"Verschwommener Deal"

Die EU-Kommission spricht von den weltweit "strengsten und umfassendsten Vorschriften für das offene Internet". Kritiker, wie der grüne EU-Abgeordnete Michel Reimon sind anderer Meinung. "Die Netzneutralität wird defacto abgeschafft", kritisierte Reimon in einer Aussendung.

Die Initiative European Digital Rights (EDRi) bezeichnete die Einigung als einen "verschwommenen und mehrdeutigen Deal", der keine große Hoffnung auf echte Netzneutralität in Europa aufkommen lasse. Unklar sei etwa, was konkret unter einem Spezialdienst zu verstehen sei. Auch bei den Auswirkungen, die die bevorzugte Behandlung solcher Dienste mit sich bringe, gebe es Unklarheiten.

"Schlecht formuliert"

Die Regelungen zum Sperren und Filtern von Inhalten seien schlecht formuliert und ließen alle möglichen Deutungen zu, heißt es weiter. "Worin liegt der Sinn, Rechtsvorschriften zu erlassen, die die Rechtslage weniger eindeutig machen als vorher", fragte EDRi-Geschäftsführer Joe McNamee in einer ersten Einschätzung: "Jetzt haben wir ein Abkommen, das fast alles bedeuten kann."

Der deutsche Verein Digitale Gesellschaft forderte das EU-Parlament auf, sich gegen die Einigung zu stellen: "Zur Wahrung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz und zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit von Europas digitaler Wirtschaft müssen die Abgeordneten die Netzneutralität und damit ein klares Diskriminierungsverbot beim Netzzugang im Gesetzestext verankern."

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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