Digitale Vignette: Automatische Kennzeichenscanner kommen
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Die Autobahnvignette wird es ab 2018 auch digital geben. Wer auf Kratzen und Kleben verzichten möchte, kann dann die digitale Vignette per App oder über Website der ASFINAG kaufen. Diese ist an das Kennzeichen gebunden.
Um zukünftig Mautpreller zu erwischen, wird dazu die automatische Vignettenkontrolle der ASFINAG aufgerüstet. Bisher erfassen Überkopfkameras an Gantries und Mautbalken die Vignette automatisch. Wird diese nicht erkannt, wird ein Foto abgespeichert. Das Foto wird händisch kontrolliert. Können die Mitarbeiter auf dem Foto keine Vignette erkennen, folgt die Aufforderung zum Zahlen einer Ersatzmaut.
Bundeskanzler will mehr Überwachung
Zu den Überkopfkameras kommen jetzt automatische Kennzeichenscanner hinzu. Diese erfassen das Kennzeichen und gleichen in der Datenbank ab, ob eine digitale Vignette dafür angemeldet wurde.
Datenschützer sehen das kritisch, weil sich Bundeskanzler Christian Kern vor Kurzem den Einsatz von solchen automatischen Überwachungssystemen gewünscht hat. Kern stellte am 11. Jänner seinen Plan A vor, in dem unter anderem zu lesen ist: „Kameras in der Verkehrsüberwachung sind heute in der Lage, Kennzeichen zu erkennen. Diese Technik kann auch in der Aufklärung und Prävention von Verbrechen einen wichtigen Beitrag leisten. Nutzen wir doch diese Möglichkeiten.“
Kein Zugriff durch Behörden
Laut dem BMVIT ist die zeitliche Nähe der Ankündigung der digitalen Vignette zum Plan A nur Zufall: „Die digitale Vignette ist bereits unter dem damaligen Minister Alois Stöger 2015 im Gespräch gewesen, sie steht nicht mit dem Plan A in Verbindung.“
Zufall oder nicht, die automatischen Kennzeichenscanner kommen. Zur „Aufklärung und Prävention von Verbrechen“ können diese aber vorerst nicht eingesetzt werden: „Ein Zugriff von Behörden auf diese Daten ist im Gesetz nicht vorgesehen“, so das BMVIT. Über eine geplante Gesetzesänderung, die den Behörden Zugriff gewährt, sei beim BMVIT nichts bekannt.
Abgesehen davon, werden die erfassten Daten von der ASFINAG nicht massen- und dauerhaft gespeichert: „Ausschließlich Daten und Bilder, die Fälle der Mautprellerei dokumentieren, dürfen im Mautsystem gespeichert, aber nur für Zwecke der Einbringung der Maut, der Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut und der Verfolgung von Mautprellerei verwendet werden“, so ein Sprecher des BMVIT.
Nicht flächendeckend
Die automatische Kennzeichenscanner würden sich nur bedingt für die massenhafte Überwachung eignen, da sie nicht flächendeckend zum Einsatz kommen. Das liegt daran, dass auch die automatische Vignettenkontrolle nur bei manchen Autobahnauffahrten fix installiert ist. Dies sei schlicht eine Ressourcenfrage.
Deshalb werden die Mautaufsichtsorgane auch weiterhin direkt auf der Autobahn kontrollieren, immer an unterschiedlichen Orten. Diese werden mit mobilen Handscannern ausgestattet, um zu prüfen, ob eine digitale Vignette angemeldet wurde.
Ein Vorteil der digitalen Vignette wäre die Möglichkeit eine kilometerabhängige Maut für Pkw einzuführen. Dies ist laut dem BMVIT aber nicht geplant. Da die automatischen Mautkontrollsysteme nicht bei jeder Autobahnauf- und abfahrt vorhanden sind, wäre dies zum jetzigen Zeitpunkt technisch ohnehin nicht umsetzbar.
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