Drozda droht Netzwerken bei Hasspostings mit Strafen
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Medienminister Thomas Drozda (SPÖ) möchte Netzwerke wie Facebook oder Twitter unter Androhung von Strafen dazu bringen, Hass-Postings zu löschen. "Mit gutem Zureden" komme man nämlich nicht weiter, konstatierte er am Mittwoch im Ö1-"Morgenjournal". Inspiriert durch entsprechende deutsche Pläne will er mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) mögliche gesetzliche Maßnahmen diskutieren.
50 Millionen Euro
Drozda schwebt vor, die Betreiber der Netzwerke dazu zu verpflichten, ein "wirksames Beschwerdeverfahren" einzurichten, hieß es aus seinem Büro zur APA - inklusive Strafdrohungen, falls sie das nicht tun. In Deutschland hat der dortige Justizminister Heiko Maas (SPD) im März ähnliche Pläne vorgestellt. Er stellte drakonische Geldstrafen von bis zu 50 Millionen Euro in den Raum. "Das scheint mir etwas sehr hoch zu sein", sagte dazu Drozda im ORF-Radio. "Über konkrete Beträge möchte ich mich jetzt noch nicht auslassen."
Der "Status quo" mache es aber erforderlich, das "Verwaltungsstrafrecht oder Strafrecht zu bemühen", meint er. Immerhin würden bei Twitter 99 Prozent der gemeldeten Posts nicht gelöscht, bei Facebook 80 Prozent, argumentiert der Kanzleramtsminister unter Berufung auf eine Erhebung der NGO ZARA. "Das ist ein inakzeptabler Zustand."
"Meinungsfreiheit berührt"
Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hält nichts von gesetzlichen „Schnellschüssen“, um sozialen Netzwerken mit empfindlichen Strafen zu drohen. Im Ö1-„Mittagsjournal“ am Mittwoch plädierte er dafür, abzuwarten, wie sich das ähnlich geartete Vorhaben in Deutschland entwickelt. Es handle sich um sensible Fragen, „die natürlich die Meinungsfreiheit berühren“. Ähnliches hatte Brandstetter auch bereits auf futurezone-Anfrage gesagt.
Zentrales Anliegen sei auch ihm, „diese vergifteten Inhalte“ möglichst rasch aus dem Netz zu bekommen. „Mal sehen, was aus dem deutschen Gesetz wird“, meint er aber: „Ich glaube, man sollte sich vor Schnellschüssen hüten.“ Mit dem Bundeskanzleramt ziehe man aber „absolut an einem Strang“, betonte Brandstetter: „Da wird es etwas Gemeinsames geben.“ Allerdings müsse man dafür „noch einige Zeit die Köpfe zusammenstecken“.
Der Justizminister verwies zudem auf die bereits durchgeführten Änderungen im Strafrecht: den neuen Tatbestand des Cybermobbings sowie die Verschärfung der Bestimmung für Verhetzung. „Das hat ganz gut gegriffen.“ Laut Zahlen des Ministeriums gab es 2016 29 Anklagen wegen Cybermobbings, im Jänner und Februar 2017 bereits neun sowie sechs Verurteilungen im Vorjahr und heuer bisher zwei. Die Anklagen und Verurteilungen wegen Verhetzung stiegen 2016 deutlich auf 113 bzw. 54; in den ersten zwei Monaten 2017 wurde 30 Mal Anklage erhoben und es gab 13 Verurteilungen.
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